Neue Richtlinie zur Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen

Seit heute ist die neue Richtlinie zur Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen des Bundesministerium für Familie raus und in Kraft getreten (BMFSFJ Gleichstellung). Hier werden zum ersten mal auch nicht verheiratete Paare berücksichtigt und können mit einer 25 Prozentigen Förderung auf Ihren Eigenanteil rechnen. Leider wird der Zuschuss vom Bund nur gewährt wenn sich auch das jeweilige Bundesland beteiligt. Und leider nur für die ersten vier Versuche. Schade leider ist unser Bundesland nicht dabei hoffentlich zieht unser Bundesland schnell nach auch wenn wir wohl oder übel nicht mehr viel davon haben werden.

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