Neue Richtlinie für die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege in Hessen

Privatpersonen erhalten in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachforschungsgenehmigung für archäologische Feldbegehungen. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat das Genehmigungsverfahren überarbeitet und dazu eine neue Richtlinie veröffentlicht.

Neue Richtlinie für die ehrenamtliche Bodendenkmalpflege in HessenDer Wunsch, die Genehmigung von Feldbegehungen stärker mit einer wissenschaftlichen Herangehensweise zu verknüpfen und die in den letzten Jahren stark gestiegenen Zahl von Anträgen machte laut HMWK eine neue Richtlinie erforderlich. Unter anderem wird zukünftig vom Antragsteller ein guter Kenntnisstand der archäologischen Bergung, Sicherung, vor allem aber der Dokumentation von archäologischen Funden und Befunden gefordert.

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