neue höhere Mindestlöhne für Pflegefachkräfte und Pflegekräfte ab September 2021
" data-orig-size="200,200" aperture="aperture" />Urlaub und LohnAm 28. Januar 2020 hat sich di Pflegekommision auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt:
Bei der Lohnerhöhung durch die Kommission wird zwischen (qualifizierten) Pflegehilfskräften und Pflegefachkräften unterschieden.
Die Löhne steigen wie folgt:
Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte
abOstWest
01.04.2021€ 12,20 brutto€ 12,50 brutto
01.09.2021€ 12,50 brutto€ 12,50 brutto
01.04.2022€ 13,20 brutto€ 13,20 brutto
Mindestlöhne für PflegehilfskräfteAuch die Löhne für Pflegefachkräfte steigen und zwar einheitlich. Hier wird es ab Juli 2021 keinen Unterschied mehr zwischen West und Ost geben.
Mindestlöhne für Pflegefachkräfte
abOstWest
01.07.2021€ 15,00 brutto€ 15,00 brutto
01.04.2022€ 15,40 brutto€ 15,40 brutto
Mindestlöhne für PflegefachkräfteAuch erhöht sich der Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der Pflegebranche (derzeit 1,2 Millionen Arbeitnehmer) zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch gibt es (bezahlten) Zusatzurlaub. Die Kommission hat den Urlaub für die 5-Tage-Woche geregelt. Bei einer 6-Tage-Woche wäre dies entsprechend anzupassen (zur Umrechnung hier).
Zusatzurlaub in der Pflegebranche
Zusatzurlaub für 5-Tage-Woche6-Tage-Woche
20205 Tage6 Tage
20216 Tage7,2 Tage
20226 Tage7,2 Tage
Zusatzurlaub in der PflegebrancheDie obigen Regelungen gelten in der Pflegebranche (Arbeitgeber = Pflegefirma / Arbeitnehmer = Pfleger). Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, welcher (März 20202) aktuell € 9,35 brutto pro Stunde beträgt.
Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht (Berlin Marzahn-Hellersdorf)