Seit gestern gilt nun die neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Allergenen. Ich wollte euch hiermit einen kleinen Überblick geben, was das für uns Intolerante/Allergiker bedeutet und wie weit die Vor-/Nachteile für uns und andere reichen.
Was besagt die Verordnung?
Nach den verpackten müssen nun auch alle unverpackten Lebensmittel , die ein oder mehrere Allergene enthalten, gekennzeichnet werden. Diese sind in 11 Allergengruppen eingeteilt, die mit Buchstabencodes versehen sind. Hier die Liste:
- A glutenhaltiges Getreide
- B Krebstiere
- C Ei
- D Fisch
- E Erdnuss
- F Soja
- G Milch oder Laktose
- H Schalenfrüchte
- L Sellerie
- M Senf
- N Sesam
- O Sulfite
- P Lupinen
- R Weichtiere
Wie genau wird gekennzeichnet?
Sobald ein Allergen Bestandteil einer Speise ist, muss es gekennzeichnet werden. Spuren und mögliche Kreuzkontamination werden dabei aber nicht berücksichtigt (letztere sollte aber verhindert werden).
Wen betrifft die Verordnung & was ändert sich?
Das betrifft vor allem Gastronomen (auch Eisdielen, Würstelstände, Festveranstaltungen…) und Lebensmittelmärkte. Bei uns in Österreich hat man das nun so gelöst, dass die Auskunft im Restaurant wahlweise auch mündlich, durch speziell geschultes Personal, erfolgen kann. Das wäre ja eigentlich ganz fein, wenn alle KellnerInnen ab sofort wirklich Bescheid wüssten (was heutzutage ja eher die Seltenheit ist…). Wenn man nicht mündlich kennzeichnen möchte, besteht auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch Aushänge im Lokal oder mit dem Buchstabencode direkt auf der Speisekarte.
Reicht es aus, einfach einen allgemeinen Hinweis (“Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unseren Speisen Allergene enthalten sein können”) im Lokal anzubringen?
Nein, es muss spezifisch zu jedem Gericht gekennzeichnet werden bzw. immer ein geschulter Mitarbeiter anwesend sein.
Was hat es mit der Dokumentationspflicht auf sich?
Die Gastronomen sind von nun an aber auch verpflichtet, alle ihre Rezepte genauestens zu dokumentieren und anhand der Allergenliste zu kategorisieren, was natürlich einen riesigen Aufwand bedeutet, vor allem, weil auch saisonale oder wöchentlich wechselnde Speisekarten nicht davon ausgenommen sind.
Das finde ich persönlich ja wieder ziemlich übertrieben… wer soll denn den Gastronomen die zusätzliche Arbeitszeit vergüten?
Ab wann muss die Verordnung umgesetzt werden?
Der Termin war gestern, der 13. Dezember 2014. Kontrolliert wird das Ganze (was für eine herrlich österreichische Lösung ;-)) aber erst in einem Jahr, am 13.12.2015. Also: beim Essen gehen noch nicht zu streng sein, es haben bestimmt noch nicht alle komplett umgestellt.
All diese Infos gibts noch genauer zusammengefasst in diesem Beitrag von SchauTV, bei dem ich als Redakteurin beteiligt war: http://schaumedia.at/lang/de_DE/broadcast/85532
Viel Erfolg im Kennzeichnungsdschungel – auf lange Sicht kann es nur Vorteile für uns haben!
Grüße,
eure Ann