Neue Entscheidung zum Urheberrecht im Fall Pixelio

Das Landgericht Köln entschied vor einiger Zeit in einer Urheberrechtsfrage zugunsten eines Fotografen. Hintergrund war der Kauf eines Fotos über den Stockanbieter pixelio.de. Der Fotograf verlangte, dass der Kunde, der dieses Bild erworben hatte, ihn direkt in dem Foto zu benennen habe. Nun hat das OLG Köln über die Berufung entschieden und dem Fotografen, der inzwischen bei pixelio wegen dieses Rechtsstreits aus der Datenbank genommen wurde, seine Grenzen aufgezeigt.

Heise berichtet: Pixelio-Urteil war zu viel des Guten


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Schreib-Retreat „Erzähl dich“ wird größer: Neue Online-Angebote und weitere Treffen in Portugal
wallpaper-1019588
Wings of Tatev und Kloster Tatev: Was die längste Pendelseilbahn der Welt wirklich kostet
wallpaper-1019588
Teichpumpe reinigen: Schritt für Schritt richtig vorgehen
wallpaper-1019588
Wein Rebsorten Liste