Das Landgericht Köln entschied vor einiger Zeit in einer Urheberrechtsfrage zugunsten eines Fotografen. Hintergrund war der Kauf eines Fotos über den Stockanbieter pixelio.de. Der Fotograf verlangte, dass der Kunde, der dieses Bild erworben hatte, ihn direkt in dem Foto zu benennen habe. Nun hat das OLG Köln über die Berufung entschieden und dem Fotografen, der inzwischen bei pixelio wegen dieses Rechtsstreits aus der Datenbank genommen wurde, seine Grenzen aufgezeigt.
Heise berichtet: Pixelio-Urteil war zu viel des Guten