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Sie ist seit Januar 2017 in Kraft, wurde aber bisher wenig beachtet: Die neue Einreisebestimmung wird in diesen Tagen die ersten, (Langzeit-) Touristen auf kaltem Fuß erwischen.
Die neue Bestimmung limitiert die Einreisen nach Thailand – auf dem Land- oder Seeweg- auf 2x pro Kalenderjahr. Diese Bestimmung betrifft diejenigen, die ohne Visum nach Thailand einreisen.
Konkret: Wer KEIN gültiges Visum hat und dieses Jahr bereits zwei „Kurzurlaube“ oder „Visa-Runs“ auf dem Landweg gemacht hat, sollte aufpassen.
Wer in Laos, Malaysia, Myanmar oder Kambodscha war, und über eine Landgrenze nach Thailand zurückgekommen ist, wird dieses Jahr nur noch über einen der internationalen Flughäfen nach Thailand einreisen können. (Es sei denn er besorgt sich ein Visum).
Alle, die sich gerade in einem Nachbarland befindet und bereits zwei Entry-Stempel im Reisepass haben (die von den Flughäfen zählen nicht dazu), können also anfangen nach Flügen zu suchen. Wer es nicht eilig hat kann auch ein Visum bei der nächstgelegenen thailändischen Botschaft beantragen.
Diese Regelung macht es für Reisende ohne Visum, also auch für viele Überwinternde nicht gerade einfacher. Kurztrips über die Grenze können zur Falle werden. Wer zum Beispiel im Issan lebt und nur kurz auf den Markt im benachbarten laotischen Städtchen will, kann sich schnell auf eine langen Reise wieder finden. Anstatt zum Abendessen zu hause zu sitzen, heißt es dann: Busfahrt nach Vientiane, Flugticket kaufen, Flug nach Bangkok, und schließlich noch eine lange Busfahrt, zurück in den Nordosten.
Der Ärger ist vorprogrammiert. In den nächsten Tagen und Wochen werden die ersten Farangs in diese Falle tappen und damit Geld und Zeit verlieren. Der Aufschrei in den gängigen Foren und auf den Websites wird groß sein.
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Die neue Bestimmung im Wortlaut:
Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten. Mit dem Flugzeug darf beliebig oft eingereist werden. Die Einreisen auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. 2 Mal pro Kalenderjahr begrenzt: Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland*, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Kuwait, Laos, Liechtenstein*, Luxemburg, Macao, Malaysia*, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman*, Österreich, Philippinen, Polen*, Portugal, Russland*, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei*, Slowenien*, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechische Republik*, Ungarn*, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika und Vietnam
Quelle: Website der Königlich Thailändische Botschaft Deutschland, Berlin