hib-Meldung • 2010_11/2010_372/01
Drei neue Verfassungsrichter gewählt
Wahlausschuss - 11.11.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Drei neue Richter am Bundesverfassungsgericht sind am Donnerstagmorgen in ihr Amt gewählt worden. Diese Entscheidung traf der Wahlausschuss des Bundestages, wie dessen Vorsitzender Wolfgang Neskovic (Linksfraktion) mitteilte [mehr]
Dazu muss natürlich auch der djb seinen Senf abgeben, aber vermutlich werden diese Juristinnen nie zufrieden sein.
Darf es ein bisschen mehr sein? Zwei Richterinnen für das Bundesverfassungsgericht gewählt
Von den drei heute neu gewählten Richter(inne)n des Bundesverfassungsgerichts sind zwei weiblich. Endlich. Denn Frauen waren in dieses Amt schon länger nicht mehr vorgedrungen, zuletzt Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff 2002. Es folgten neun Richter. Durchaus vorhandene Kandidatinnen waren u.a. zu unerfahren, wahlweise zu jung – ein gegen männliche Kandidaten, Jahrgang 1968, durchaus nicht verwendetes Argument, siehe die letzte Wahl Anfang 2010.
[..]Die Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin Susanne Baer wird im Januar als Nachfolgerin von Prof. Dr. Brun-Otto Bryde Richterin im Ersten Senat. Monika Hermanns, seit 2004 Richterin am Bundesgerichtshof im VIII. Zivilsenat folgt am 16. November 2010 im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Lerke Osterloh nach, deren Amtszeit bereits abgelaufen ist [djb]
Die Financial Times meint zur Berufung an das Bundesverfassungsgericht:
Kopf des Tages: Susanne Baer - Prof. Dr. Ungewöhnlich
[..]Baer ist zwar nicht die erste Frau auf dem Karlsruher Richterstuhl, die sich für Frauenrechte einsetzt. Doch eine Juristin, die ihre politische Sozialisierung in der autonomen Frauenbewegung erfahren hat, gab es dort noch nie. Sie engagiert sich seit Jahren in Projekten gegen häusliche Gewalt [mehr]
Ferdinand Knauß vom Brainlogs/Geschlechtsverwirrung hat dazu ebenfalls einen Beitrag geschrieben.
Susanne Baer: Gender-Kompetenz und Queerversity fürs Bundesverfassungsgericht
Wer hatte hier noch behauptet, die Gender-Theorie sei doch harmlos. Jetzt zieht sie, in Person der früheren Leiterin des Gender-Kompetenz-Zentrums der Humboldt-Universität, Susanne Baer ins Bundesverfassungsgericht ein. Die Grünen haben es so gewollt. Ein Blick auf die Homepage des GKZ genügt, um zu erkennen: Eine beinharte feministische Ideologin und Propagandistin der Queer-Theory soll künftig über das Grundgesetz wachen. Das wird Folgen haben [mehr]
Prof. Dr. Susanne Baer hat auf Gesellschafter.de einen Beitrag verfasst, den man vielleicht lesen sollte, um sich ein Bild von ihr machen zu können.
Vielfalt, Teilhabe und der Traum von echter Wahlfreiheit
Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird beim jetzigen Tempo erst im Jahre 2490 erreicht. Das haben Berechnungen der Vereinten Nationen ergeben. Dieser Prozess sollte unbedingt beschleunigt werden. Und wir sollten nicht mehr von „den Frauen“ und „den Männern“ sprechen, sondern Menschen in all ihrer Vielfalt anerkennen – also neben dem Geschlecht die Herkunft, die Lebenslage, eine Krankheit oder Behinderung, das Alter, eine Glaubensrichtung oder die sexuelle Orientierung und familiäre Situation ernst nehmen. Eine derart veränderte Kultur der Vielfalt erfordert auch Visionen [mehr]
Zwar teile ich die Befürchtungen der Männer-/Väterbewegung, das die Vita von Frau Baer nichts Gutes verheißen lässt, nichtsdestotrotz sollten wir die ersten Beschlüsse abwarten, bevor wir ein Urteil fällen.
WikiMANNia: Genderismus