(SV)
netzwerkB-Positionspapier Beschneidung
...Am Freitag, den 28. September 2012 fand im Bundesministerium der Justiz
die erste Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Beschneidungen
statt.
Der Gesetzesentwurf formuliert einen neuen Paragraf 1631 d im Recht der
elterlichen Sorge des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Eingriff darf ohne Arzt
vorgenommen werden. Es ist nur von einer „im Einzelfall angemessenen und
wirkungsvollen Betäubung“ die Rede. Der Kinderschutz wird gesetzlich
ausgehebelt.
Das Gesetz wurde am 10. Oktober 2012 im Kabinett behandelt und soll in
Kürze vom Bundestag beschlossen werden.
netzwerkB hält diesen Gesetzesentwurf für verfassungswidrig.
netzwerkB verbleibt bei seiner Position: Verletzungen an Kindern dürfen
nicht bagatellisiert werden. Gewalt bleibt Gewalt auch und besonders an
Menschen, die noch kaum eine eigene Stimme haben. netzwerkB fordert einen
verbesserten Schutz der Kinder, sowohl Mädchen als auch Jungen, vor
Verletzung und Gewalt. Die Beschneidung aus religiösen Motiven muss bis zur
Volljährigkeit verboten sein....
Mehr dazu unter:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/