Worum geht es?
Es geht darum, den Bundesrat dazu zu bewegen, den “Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft” abzulehnen. Die Piraten haben bereits in drei Landesparlamenten dazu aufgerufen, dieses Überwachungsgesetz abzuschmettern. Falls der Bundesrat das Gesetz nicht stoppt, wird der Fraktionsvorsitzende der Schleswig-Holsteiner Piraten, Dr. Patrick Breyer, gegen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Das Datenauskünfte bereits bei einfachen Ordnungswidrigkeiten und Bagatelldelikten möglich sein sollen, der Richtervorbehalt total verwässert wird und dass Betroffene nicht über Auskunftserteilungen benachrichtigt werden sollen; sind nur einige der größten Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf.
“Dieses Gesetz gefährdet unsere Grundrechte,” so Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der PIRATEN. “Eine Identifizierung von Internetnutzern bereits bei einfachen Ordnungswidrigkeiten ohne Kontrolle der Abfrage durch einen Richter ist absolut inakzeptabel. Die Einführung neuer elektronischer Schnittstellen zur Abfrage von Zugangsdaten, wie z. B. Passwörtern für das E-Mailpostfach und zur Identifizierung von Internetnutzern, senkt die Zugriffshürden für Behörden und lässt eine Ausweitung staatlicher Schnüffelei erwarten. Das Gesetz ist in mehreren Punkten verfassungswidrig und gefährdet nachhaltig unsere informationelle Selbstbestimmung. Wir werden gegen diese Grundrechtseinschränkung auf die Straße gehen und ein Zeichen gegen ausartende Datensammelwut von Behörden und Geheimdiensten setzen. Grundrechte sind keine Verhandlungsmasse, sondern Voraussetzung für eine Demokratie, in der die Bürger nicht unter Generalverdacht gestellt werden.”
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