Im Leitsatz heißt es nun:
>> Als Vergewaltigung gilt künftig, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt.<<
Nein heißt Nein!
Bis dahin herrscht nicht nur im Parlament eine breite Übereinstimmung.
Was mich aber gerade jetzt und auch gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse umtreibt, ist der offensichtlich populistische Hintergrund, der diesem Gesetz (als Reaktion auf die Ereignisse der Kölner Silvesternacht) einen bitteren Beigeschmack gibt.
Eine Formulierung die dann auch noch im Schatten der Ereignisse jener Silversternacht eine bestimmte Gruppe schon von Gesetz her unter Generalverdacht stellt, scheint mir hier nun schon fast eine Reminiszenz ans rechtspopulistische Lager zu sein.
Wo soll das Enden?
Kann es wirklich die Quintessenz der jüngsten Ereignisse sein das wir jedes neue Problem ein neues Gesetz aus dem Boden stampfen?
Manches wirkt mir hier ehrlich gesagt zu offensichtlich, nach dem Versuch öffentlich Handlungsfähigkeit zu dokumentieren!
Letztlich aber bringt es bezüglich der Beweislast das potenzielle Opfer um keinen Schritt weiter.
Auch das Thema Opferbetreuung wird erneut mit keinem Wort erwähnt.
Nein, unter dem Duktus unter dem dieses Gesetz zu Stande kommt, ist es mir nicht ausreichend!
Warum nicht Volksbefragungen verbieten, wegen England?
Oder Demonstrationen wegen Pegida?
Gewerkschaften wegen der Behinderung des Bahnverkehrs ?
Nein, wer ein Gesetz nur vor den Hintergrund solcher Überlegungen einstimmig beschließt, hat wenig Grund sich selbst zu feiern.
Man mag es als Trost sehen, dass man es dem Gesetz vielleicht am Ende nicht mehr ansieht, wie es zustande kam, auch wenn ich der Hoffnung Ausdruck verleihen möchte, das es an einigen Stellen noch eine Korrektur erfährt.
Ich befürchte aber, dass hier wieder die Gerichte nacharbeiten müssen!