Wenn wir etwas bestellen, geben wir dem Kunden einen Abholschein mit. Kommt der Kunde beim Abholen nicht damit, verlangen wir stattdessen eine Unterschrift bei der Abholung. Das haben wir eingeführt nachdem wir 2 Fälle hatten, wo jemand behauptet hat, etwas nicht bekommen zu haben – und als Beweis den Abholzettel vorgezeigt hat. Das Produkt war aber schon lange draussen (in einem Fall Monate ...).
Jedenfalls kommt die Frau etwas abholen ohne den Zettel. Es ist ein Medikament, das wir extra für Sie bestellen mussten. Nun gut, kein wirkliches Problem: Ich bestätige ihre Daten, lasse sie den Erhalt unterschreiben und erkläre ihr, dass sie den Abholzettel vernichten soll.
Am nächsten Tag kommt die Frau wieder – mit dem Abholzettel. Ich erkenne sie und erkläre ihr, dass sie das Medkament ja schon bekommen hat. Gestern. Sie will mir nicht glauben:
Frau (bestimmt): „Gestern war ich gar nicht hier.“
Ich bin etwas verunsichert, aber ich hole unsere Liste: „Das hier ist ihre Unterschrift. Oder?“
Frau: „Das kann nicht sein.“
Ich: „Ich habe sie gestern selber bedient. Sie haben das Medikament mitgenommen. Schauen Sie doch, ob sie es nicht zuhause haben.“
Die Frau glaubt mir immer noch nicht, geht aber.
Das ist unangenehm - sie war so etwas von überzeugt, aber ... ich auch. Und ich habe eine Unterschrift von ihr.
Später am Tag erhalten wir einen Telefonanruf von der Frau: „Es tut mir leid. Ich habe das Medikament gefunden. Es tut mir leid. Ich kann mich wirklich nicht mehr daran erinnern, dass ich überhaupt ausserhalb meines Hauses war gestern. Ich glaube es liegt daran, dass ich neben meinem Limbitrol (Amitriptilin, ein Antidepressivum) noch etwas Alkohol genommen habe.“
Hmm, Interessant. So können also die Gedächtnisstörungen, die unter den Nebenwirkungen in der Packungsbeilage angegeben sind aussehen. Der Alkohol wirkt dabei wohl als verstärkender Faktor.
Kommentare Repost 0 « Vorheriger Post