Nebentätigkeit ist gestattet

Grundsätzlich ist Arbeitnehmern eine Nebentätigkeit untersagt, wenn diese in einem Konkurrenzverhältnis zum bestehenden Arbeitsverhältnis steht. Allerdings sind hier enge Maßstäbe anzusetzen, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil (Az.: 10 AZR 66/09) feststellte. So genügt für eine Untersagung die Tatsache nicht, dass die Unternehmen sich im gleichen Geschäftsfeld bewegen. Vielmehr muss auch die konkret ausgeübte Tätigkeit selbst den unmittelbaren Wettbewerb betreffen, um schutzwürdige Interessen des Hauptarbeitgebers zu beeinträchtigen.

Ähnliche Beiträge

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Zecken beim Hund: Diese Fehler solltest du beim Mops meiden
wallpaper-1019588
Die Geschichte des Kekses 🍪
wallpaper-1019588
Faktencheck: Der Mythos um die Mondlandung
wallpaper-1019588
Wie kannst du beim Mops Parasiten vorbeugen und Fehler vermeiden?