NDR Rundfunkrat diskutiert Verfassungsgerichtsurteil zum ZDF

Mit aktuellen programmlichen und medienpolitischen Themen hat sich der NDR Rundfunkrat in seiner Sitzung am Freitag, 28. März, in Hamburg befasst. Zu den Tagesordnungspunkten zählten u. a. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der ZDF-Gremien und die Verlängerung des Koproduktionsvertrags mit dem WDR zur Serie “Lindenstraße”.

Der NDR Rundfunkrat setzte sich eingehend mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF auseinander. Im Fokus standen dabei insbesondere eventuelle Auswirkungen der Entscheidung auf die Gremienarbeit im Norddeutschen Rundfunk.

Ute Schildt, Vorsitzende des Rundfunkrats: “In den kommenden Wochen werden wir das Urteil weiter analysieren. In einer ersten Bewertung sehen wir die Gremienarbeit im Norddeutschen Rundfunk auf einem sehr guten Weg. Besonders freut mich, dass der Richter des Bundesverfassungsgerichts Andreas Paulus im Urteil unter anderen den NDR als lobendes Beispiel der Staatsferne hervorgehoben hat.”

Der NDR-Rundfunkrat hat dem Vorschlag zur Verlängerung des Koproduktionsvertrags mit dem WDR zur Herstellung der Serie “Lindenstraße” in den Sendejahren 2015 und 2016 zugestimmt. Die zwei Staffeln umfassen insgesamt 96 Folgen.

Ute Schildt: “Die Fortsetzung dieser traditionsreichen Serie ist eine gute Nachricht für alle ‘Lindenstraßen’-Fans – derzeit sind es Sonntag für Sonntag im Ersten im Schnitt 2,6 Millionen Zuschauer. Der Rundfunkrat begrüßt, dass die Serie neben Alltagsgeschichten immer wieder auch gesellschaftliche Themen aufgreift. Ausdrücklich unterstützen wir die Absicht, die ‘Lindenstraße’ gezielt auch für neue und vor allem jüngere Zielgruppen noch attraktiver zu machen.” www.ndr.de


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