Nach dem Vorbild der österreichischen Verbunddatei für Sexualstraftäter und der noch in Planung befindlichen Dateien für Raubgräber, Drogennutzer, Islamisten, Falschfahrer, GEZ-Gebührenschuldner und Raucher soll es Fahndern mit der Datensammlung ermöglicht werden, das Potential bedrohlicher Rechtspersonen, ihren Aktionsradius und ihre Beziehungen untereinander frühzeitig zu erkennen, sagte Ziercke. Da die Rechtsextremen dies wüssten, werde sich wohl mancher überlegen, ob er es sich leisten könne, ein Leben lang in einer solchen Datenbank gespeichert zu sein, hieß es in Berlin. Auf diese Weise soll die Datei auch präventive Wirkung entfalten.
Auch Innenminister Friedrich lobte das mutige Gesetzesvorhabens als total tolles Ding. 21 Jahre nach dem Ende der Staatssicherheit, die gute Erfahrungen mit Datenbanken dieser Art gemacht hatte, sei es Zeit, mit einer neuen und zunächst wie seinerzeit auch die Sektsteuer natürlich streng befristeten Funktion die mit der Datensammlung verknüpften Analysefähigkeiten zu testen. Projektbezogen könnten dann Auffälligkeiten, etwa zu Waffenbesitz oder zu Reisebewegungen, Aufenthaltsorten oder dergleichen zusammengefügt werden. Friedrich kann sich vorstellen, das Scanning-Tool, das nach Auffälligkeiten und abweichendem Verhalten sucht, nach Ablauf der Frist auch in der bereits vorhandenen Islamisten-Datei anzuwenden.
Angst aber müsse niemand haben. Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe zum Beispiel wäre aufgrund ihrer gewaltfreien Tatgeschichte nie unter die Voraussetzungen gefallen, die eine Aufnahme in die Nazidatei erlaubt hätten. Auch ihre Komplizen Böhnhard und Mundlos hätten nichts zu fürchten gehabt: Sie hatten sich Waffen illegal beschafft, verbargen ihre Aufenthaltsorte und reisten unter falschem Namen, so dass in den Datenaufnahmelagern der Nazidatei einfach nichts angekommen wäre, was sich zu speichern gelohnt hätte.