Navid Kermanis großer Irrtum

220px NavidKermani864 Navid Kermanis großer Irrtum

Navid Kermani, Foto: Wikipedia

Navid Kermani mag den Lesern des Blog nicht unbe­kannt sein. Sein Bücher und seine kri­ti­sche Haltung zum Islam sind mir häu­fig Anregung und Inspiration gewe­sen. Nun aller­dings zeigt sich, dass er nicht aus sei­ner Haut kann. Er wehrt sich fehe­ment gegen das Kölner Beschneidungsurteil; unter­stellt den Befürwortern des Urteils Antisemitismus und meint, dass die Säkularisation in Deutschland fehl­ge­lei­tet sei:

Deshalb geht die­ses Urteil und geht mehr noch die gesell­schaft­li­che Zustimmung zu die­sem Urteil über die Vorbehalte gegen das Judentum und den Islam hin­aus – es bestrei­tet ins­ge­samt die Akzeptanz einer reli­giö­sen Weltanschauung. Das spü­ren die Kirchen ja auch, des­halb kommt von dort eben­falls Protest.(1.)

Nichts kann fal­scher sein.

Denn nie­mand ver­bie­tet die Beschneidung per se – son­dern es geht ein­zig und allein um die Beschneidung des unmün­di­gen und wehr­lo­sen Kindes. Wer mag – ob Jude, Moslem oder Atheist, kann sich – so er voll­jäh­rig ist – gern beschnei­den las­sen.

Aber wer sagt:

Ja, es ist der Fundamentalismus einer aufs „Diesseits“ fixier­ten Weltsicht, die nichts gel­ten lässt, was außer­halb ihres eige­nen beschränk­ten Blickfelds liegt

zeigt deut­lich, dass er Toleranz nur inner­halb der eige­nen Anschauung akzep­tiert. Den eige­nen Balken im Auge nicht sehend denen, die sich frei mach­ten von Dogmen, eine aufs “Diesseits fixierte Weltsicht” vor­zu­wer­fen, kann – wenn es nicht so trau­rig wäre – nur mit einem befrei­en­den Lachen beant­wor­tet wer­den.

Und wel­chen Hirnwurm Kermani da in sich trägt, zeigt dann lei­der mehr als deut­lich diese Aussage:

Ich halte die Beschneidung nicht für eine Körperverletzung im straf­recht­li­chen Sinn. Und der Eingriff in die Autonomie des Kinds ist, wor­auf gerade der Theologe Klaus Berger hin­ge­wie­sen hat, bei der Taufe viel grö­ßer, wenn man ein­mal zu Ende denkt, was die Taufe sym­bo­li­siert, näm­lich ihrer Substanz nach ein Mitgekreuzigtwerden…

Ich über­setze das mal: “weil ich, Navid Kermani, nicht begrei­fen kann, dass die Beschneidung von unmün­di­gen Jungen ein Eingriff in deren Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit ist, zeige ich mal mit aus­ge­streck­tem Finger auf die christ­li­che Kirche.”
Als gäbe es kei­nen Unterscheid zwi­schen einem eher sym­bo­li­schen Akt (die Taufe) und einem deut­lich sicht- und spür­ba­ren Vollzug der Beschneidung. Wenn die­ser Vergleich rich­tig wäre, müss­ten den Täuflingen Nägel durch die Hände geschla­gen wer­den. Das wäre dann ver­gleich­bar!

Wie blind Kermani ist, zeigt aus diese Aussage:

Es kann nicht Aufgabe des Staats sein, unmit­tel­bar und tief in reli­giöse Lehren und dar­aus fol­gende Praktiken ein­zu­grei­fen, wenn diese nicht offen­sicht­lich gegen Menschenrechte ver­sto­ßen.

Ich mag mal ein ande­res Zitat dage­gen­stel­len:

Jeder hat das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unver­letz­lich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes ein­ge­grif­fen wer­den.

Das ist das Grundgesetz.  Artikel 2; Absatz 2. Ich halte die­sen Passus des GG sehr wohl für eine Menschenrechtsbestimmung. Und das im Absatz 4 defi­nierte Recht auf freie Religionsausübung kann nicht den Artikel 2 ver­let­zen.

Es mag Navid Kermani nicht vor­zu­wer­fen sein, dass er so denkt wie er denkt. Er ist so, wie er ist, weil er wurde, wie er ist. Er ist nicht frei in sei­nem Willen und nicht in der Lage, eine objek­tive Sichtweise zu ent­wi­ckeln. Er muss sich irren. Denn Jeder ver­tei­digt, was ihm als Kind ein­ge­trich­tert wurde. Die einen die Taufe, die ande­ren halt die Beschneidung.

Ich bin ein wenig erschüt­tert dar­über, dass sich einer von denen, denen ich zuge­stan­den habe, einen eher auf­ge­klär­ten Islam zu ver­tre­ten, dann doch scheu­klap­pen­blind zeigt.

Nic

 

(1.) Alle Zitate von Kermani aus: http://www.fr-online.de/politik/navid-kermani–aufs-diesseits-fixierte-weltsicht-,1472596,16542516.html


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