Nationalrätin will sexistische Werbung in der Schweiz verbieten lassen

Von Goldberg @goldbergo

Wie die Aargauer Zeitung berichtet (» zum Artikel), will die Wettinger Nationalrätin, Yvonne Feri, sexistische Werbung schweizweit verbieten lassen. Eine entsprechende Interpellation beim schweizerischen Bundesrat sei bereits eingereicht. Feri reicht es anscheinend nicht, dass die schweizerische Lauterkeitskommission, das Selbstregulierungspendant zum Deutschen Werberat, über die sittlich-moralischen Grundsätze der kommerziellen Kommunikation wacht: “Die Verstösse gegen die Lauterkeit in der Werbung werden aber nur auf Klage von Konsumenten geprüft”, so Feri im Interview mit der Aargauer Zeitung.

Ob das der richtige Weg sein kann, mag dahingestellt bleiben. Wie man juristisch sinnvoll sexistische von nichtsexistischer Werbung abgrenzen soll, kann leider auch Frau Feri nicht genau erklären: “Das ist die Schwierigkeit an dem ganzen Thema. Die Grenze ist schwammig und von der subjektiven Wahrnehmung abhängig.”

Richtig. Genau deswegen gibt es auch in der Schweiz ein UWG (» Volltext-PDF), das genau diese Schwierigkeit anhand verobjektivierter Kriterien zu lösen im Stande sein dürfte. Zwar enthält dieses keine dem § 4 Nr. 1 UWG (in menschenverachtender Weise) analoge Regelung, allerdings sollte stark sexistische Werbung, die gegen Artt. 7 und 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (» Volltext-PDF) verstößt, auch im Rahmen der Generalklausel des Art. 2 (gegen den Grundsatz von Treu und Glauben) des Schweizerischen UWG zu untersagen sein.

Die kaum durchzusetzende Forderung (auch die Vorgängerin von Frau Feri ist schon 2006 mit einer entsprechenden Interpellation gescheitert) erntet polemische Kritik, wie die Kommentare auf der Website der Aargauer Zeitung zeigen:

“Viel Peinlichere Auftritte als diese gibt es wohl kaum. Aber es passt zu einer Partei die verurteilte Straftäter in Bern hat.”

“Ein solch konservativer Bünzlivorstoss ist der fortschrittlichen SP nicht würdig!”

“Und so eine Sozi-Emmanze hat der Aargau gewählt. Da muss man(n)n sich schämen!”

etc…

Die Aargauer Zeitung legte Feri zudem einige Fotos von Werbeplakaten vor. Sie sollte beurteilen, ob die jeweilige Werbung sexistisch oder lediglich sexy ist. Ein Urteil soll sich jeder selbst bilden:

Nachfolgende Fotos (c) Aargauer Zeitung


Feri: Nicht sexistisch


Feri: Sexistisch! Der Mann wird zum Objekt herabgewürdigt (!)


Feri: Nicht sexistisch


Feri: Stark sexistisch!


Feri: Sexistisch! Der junge Mann sieht aus wie der Inhalt (!!??)


Feri: Nicht sexistisch!


Feri: Nicht sexistisch!


Feri: Stark sexistisch! Der Mann ist ein Objekt…


Feri: AUCH SEXISTISCH!!! OHA!


Feri: Sexistischer geht’s kaum(!)

Das ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie (rechts)politischer Populismus und Rechtswirklichkeit doch stark auseinanderfallen können. Aber wie bringt man sich sonst als Lokalpolitiker ins Gespräch?

Alexander Goldberg
Berlin, 04. April 2012