Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Adolf Pitler ist kein Deutscher und Herrmann Göringski auch nicht, die beiden Herren sind reinrassige Ausländer, die im Brandenburger Standesamt umgetauft werden und deutsche Namen erhalten sollen, damit man nicht bereits vom Namen auf die Herkunft schließen kann, was für die ausländischen Neubürger eine unerträgliche Diskriminierung darstellt. Wie man sieht, lassen sich unsere Politiker, Beamte und Bürokraten in Sachen: „Integration von Ausländern“ noch viele Feinheiten einfallen, mit denen sie aus Ausländern deutsche Bürger zaubern.
Eigentlich hätte ich nichts dagegen, wenn alle Vergewaltiger den Zunamen „Fickowski“, alle Mörder den Zunamen „Messerowski“ und alle Totschläger den Zunamen „Killinski“, erhalten würden, dann wüsste man wenigstens, wie der neue Nachbar so drauf ist und die Standesbeamten müssten sich mit der Namensfindung nur kurze Zeit beschäftigen, weil die beiden Zunamen mindestens genau so oft wie „Müller und Meier“ in den Personenstandsregistern verzeichnet wären.
Mit der Verteilung von Lohnsteuerklassen müssten sich die Beamten und Bürokraten gar nicht beschäftigen, weil sich die nicht nur per Pass, sondern auch namentlich eingedeutschten Ausländer nicht an der Zahlung von Lohn- und Einkommenssteuern beteiligen müssen und ihre Luxuslimousinen im Regelfall auf im Herkunftsland wohnende Verwandte zugelassen sind, die auch weiterhin „Mohammed Kruzitürken“, oder wie auch immer heißen dürfen, denn den Finanzbeamten ist es völlig „wurscht“, ob die KFZ Steuer von In- oder Ausländern bezahlt wird.
Für die deutsche Justiz wäre die von mir vorgeschlagene Namensregelung optimal, sobald eine Anklageschrift für einen Straftäter namens „Fickowski“, „Messerowski“, oder „Killinski“ bei Gericht eingeht, kann sie sofort an die Staatsanwaltschaft zurück gegeben und statt dessen ein Antrag auf eine dauerhafte Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angefordert werden, weil die vorgenannten deutschen Neubürger ausnahmslos zum Zeitpunkt des Gewaltverbrechens psychisch gestört waren und somit nicht schuldfähig sind.