Das Bundesberufungsgericht des “Fourth Circuit” in Richmond (US-Staat Maryland) lehnte die Aufhebung einer Blockade des Einreiseverbotes für Staatsbürger aus sechs Muslim-Staaten (bekannt als Trumps Moslem-Bann) durch ein Bundesgericht– wie von der Trump-Regierung verlangt – ab.
Damit holte sich der US-Präsident mit dem Dekret neuerlich eine blutige Nase vor Gericht.
Und das obwohl das Weiße Haus mit einer zweiten, abgeschwächten Verordnungen bereits auf verfassungsrechtliche Bedenken eingegangen war.
Das erste “Moslem-Bann” hatte in der ersten Woche der Trump-Präsidentschaft für Chaos an den Airports und heftigen Protesten geführt.