Nachrichten, 3. März 2015

Schweden - Politik
Der Gewerkschaftsbund LO fordert von der Regierung nun von den Worten zu Taten überzugehen und das Gewinnstreben innerhalb der Privatunternehmer von Altersheimen und Pflegeheimen zu verbieten, da bisher nichts geschah und in naher Zunft nur schwache Kompromisse zu sehen sind. Auch wenn die Forderung des LO vollkommen berechtigt ist, so wird es während dieser Regierungsperiode keine Änderungen geben, da der linke Block über zu wenige Stimmen im Parlament verfügt um eine Änderung durchführen zu können, denn auch wenn Sozialdemokraten und Grüne die Regierung bilden, so entscheidet immer noch die Opposition über die Politik des Landes.
Schweden - Politik
Auch wenn die staatliche Übernahme von privaten Altersheimen und Pflegeheimen weit in der Ferne liegt, so haben einige Gemeinden Schwedens, in denen die linken Blocks über die absolute Mehrheit verfügen, bereits zur Tat gegriffen. So hat die rot-grüne Koalition, gemeinsam mit den Christdemokraten, bereits ein privates Altersheim in Mölnlycke übernommen, was allerdings bei Angestellten und Bewohnern zu einem Protest führte, da man dort der Meinung ist, dass das private Unternehmen weitaus mehr leistete als normale Gemeindeunternehmen. Allerdings plante das private Unternehmen bereits Einschnitte beim Nachtpersonal, was die Situation der Bewohner drastisch verändert hätte.
Schweden - Arbeitswelt
Während viele Unternehmer und Personalchefs Schwedens immer noch der Meinung sind, dass ein hohes Gehalt am wichtigsten für einen Angestellten ist, stellt die Randstad Group bei einer Untersuchung fest, dass im vergangenen Jahr die meisten Schweden aus drei gleichwertigen Gründen ihren Arbeitsplatz kündigten. Zur Kündigung führten eine uninteressante Arbeit, schlechte Führung oder schlechte Bezahlung. An vierter Stelle findet man dann noch den Mangel an Aufstiegsmöglichkeiten. Nach Veröffentlichung der Studie dürften sich so manche Personalchefs Schwedens Gedanken über ihre Angestellte machen, die nur monotone Arbeit leisten müssen oder einem schlechten Arbeitsklima ausgesetzt sind.
Schweden - Recht
Obwohl die Fähre M/S Silverpilen seit 40 Jahren die gleiche Strecke fährt, wurden die Kapitäne der Fähre nun von der Verteidigung angezeigt, weil sie unerlaubter Weise durch ein militärisches Schutzgebiet fahren. Nach rund 25.000 Reisen durch die Schären Stockholms kam nun die Frage auf ob die Durchfahrt je genehmigt wurde, was die Reederei behauptet. Dieser Aussage wird von der Verteidigung widersprochen, wobei die Reederei allerdings keine Papiere vorlegen kann und ein Recht zur Durchfahrt durch militärisches Schutzgebiet nicht allein durch jahrelange Handlungen als genehmigt gilt.
Schweden - Verkehr
Nachdem die Alkoholschranken an der Lastfähren in Stockholm einen ähnlich guten Erfolg zeigen wie jene in Göteborg und mittlerweile kaum noch ein Lastwagenfahrer in angetrunkenem Zustand versucht die Ausfahrt aus dem Fährbereich zu passieren, werden diese Schranken nun auch in Stockholm zu einer permanenten Einrichtung. Für Lastwagenfahrer öffnen sich die Schranken nur noch nach dem Pusten in ein Testrohr. Sobald der Fahrer mehr als 0,2 Promille Alkohol im Blut hat, wird er von den Grenzern in Empfang genommen und hat die entsprechenden Konsequenzen zu tragen. Diese Alkoholschranken werden in Zukunft an allen Grenzeinfahrten des Landes zu finden sein und teilweise auch bei Fahrern von Personenwagen eingesetzt.
Schweden - Verkehr
Obwohl in Schweden seit dem 1. März Polizei und Zoll das Recht haben Krallen an Lastwagen anzubringen, die in irgendeiner Weise gegen Vorschriften verstoßen, insbesondere wenn die Fahrer die Ruhezeit nicht einhalten, wird diese Methode die kommenden Monate nicht eingesetzt werden, da die Krallen nicht rechtzeitig geliefert wurden und bisher kein Zöllner und kein Polizist für die Anwendung der Krallen ausgebildet wurde. Für die Lastwagenfahrer ist dies allerdings kein Freibrief, denn schon heute werden von Berufslastwagenfahrern bei Vergehen Gebühren in Höhe von 40.000 Kronen gefordert.
Weitere Information stehen der Presse unter Pressedienste und Presseinformationen zur Verfügung.

Copyright: Herbert Kårlin

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