Nachrichten, 15. April

Schweden - Politik
Gestern haben sich die schwedische Regierung mit den beiden stützenden Parteien, den Liberalen und der Zentrumspartei, darauf geeinigt Firmen, die auf Grunde der Coronaepidemie in Schwierigkeiten geraten sind, bis einschließlich Juli eine bedeutendere Hilfe bei Kurzarbeit zu bieten. Die Regierung will es den Firmen ermöglichen eine 20-rozentige Kurzarbeit zu ermöglichen und, neben den gesamten Arbeitgeberabgaben, auch die Löhne zu bezahlen, die, nach bei Kurzarbeit bei etwa 90 Prozent des vorhergehenden Lohnes liegt. Die Arbeitgeber und Gewerkschaften kritisieren allerdings dass die Firmen sämtliche Zeitangestellten entlassen müssen um unterstützt zu werden. Für die Firmen bedeutet dies, dass sie nur noch rund 15 Prozent ihrer Lohnkosten tragen müssen, bei einer Arbeitszeit der Angestellten von 20 Prozent.
Schweden - Arbeitswelt
Die Arbeitslosigkeit in Schweden ist weiterhin am Steigen, denn nur in der vergangenen Wochen schrieben sich weitere 13.835 Arbeitslose im Arbeitsamt ein, was bedeutet, dass seit dem Ausbruch des Covid-19 über 80.000 Schweden arbeitslos wurden. Auch wenn die Arbeitslosigkeit damit bisher nur bei 7,8 Prozent liegt, so muss man davon ausgehen, dass diese noch vor dem Sommer bei über 10 Prozent liegen wird, nicht eingerechnet die zahlreichen Freiberufler und Teilzeitbeschäftigten, die sich erst einmal auf andere Weise über Wasser halten müssen, da sie keine Rechte auf ein Arbeitslosengeld haben, aber gegenwärtig auch kaum vermittelt werden können.
Schweden - Tourismus
Zahlreiche Reisebüros Schwedens geraten in bedeutende finanzielle Probleme, die in einigen Fällen zum Konkurs führen können. Offiziell haben Kunden der Reisebüros, deren Reise eingestellt wird, das Recht ihr Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerhalten. Da jedoch die Reisebüros keinen entsprechenden finanziellen Puffer haben und sich die Fluggesellschaften weigern die Anzahlungen dieser Kunden an die Reisebüros zurückzuzahlen, beziehungsweise die Rückzahlung extrem verzögern, können sie nun ihren Kunden auch nichts zurückzahlen, müssen also das Gesetz brechen. Kunden, die nun in Kurzarbeit gerieten, oder auch arbeitslos wurden, benötigen jedoch das Geld sehr dringend, um nicht selbst in Probleme zu geraten.
Weitere Information stehen der Presse unter Pressedienste und Presseinformationen zur Verfügung.

Copyright: Herbert Kårlin

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