Nachrichten, 14. September 2019

Schweden - Politik
Nach Informationen des Öffentlichen Rundfunks Sveriges Radio wollen die Moderaten darauf einwirken, dass die Systembolaget, die staatlichen Alkoholverkaufsstellen, in Zukunft auch am Sonntag öffnen dürfen, da es wohl selbstverständlich sei dass die Bürger selbst entscheiden können an welchem Tag sie ihren Alkohol kaufen. Bisher sind die Moderaten allerdings die einzige Partei Schwedens, die diese Forderung stellen. Gegenwärtig ist es der Reichstag, der über die Öffnungszeiten der Systembolagen bestimmen, und hiernach müssen die Läden jeweils am Samstag spätestens um 15 Uhr schließen.
Schweden - Politik/Ausbildung
Ausbildungsministerin Anna Ekström präsentierte gestern das Budget und den Plan für die nächstjährige Ausbildungspolitik. Von der Milliarde Kronen, die die Regierung im nächsten Jahr in die Bildung setzen will, soll allein die Hälfte an Hilfskräfte für Lehrer investiert werden, die dann vor allem die administrativen Aufgaben wahrnehmen sollen, damit Lehrer mehr Zeit für den Unterricht finden. Weiterhin soll in die Fortbildung von Lehrkräften investiert werden, in eine verbesserte Wissensvermittlung, und Lehrer sollen auch in Fächern unterrichten dürfen für die sie keine Legitimation haben. Wo die notwendigen Kräfte rekrutiert werden können, ist bisher nicht bekannt.
Schweden - Politik/Gesellschaft
Der von den Schwedendemokraten geführte Ort Sölvesborg in Skåne (Schonen) hat nach der Entscheidung keinerlei Asylanten mehr bei sich aufzunehmen, auch entschieden die LGBT-Flaggen am Rathaus zu verbannen, allerdings neben allen anderen Flaggen, denn nach den Sverigedemokraterna soll dort in Zukunft nur noch die schwedische Flagge wehen. Seit 2013 fand man dort, anlässlich des Pridefestivals in Stockholm, auch die Regenbogenflagge um eine Öffnung gegenüber LGBT-Personen zu zeigen.
Schweden - Recht
Ab dem 1. Oktober wird in Schweden jede Untervermietung, die ohne die schriftliche Zustimmung des Immobilienbesitzers oder der Genossenschaft erfolgt, strafbar sein. Wer unerlaubt eine Wohnung, oder auch nur ein Zimmer, untervermietet, kann dann nicht nur mit unmittelbarer Wirkung seinen Wohnung verlieren, sondern muss zudem mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Hinzu kommt, dass ab diesem Datum auch Wuchermieten bei einer Untervermietung verboten werden, denn der Aufschlag auf die ursprüngliche Miete darf dann 15 Prozent nicht mehr überschreiten. Wer zu viel bezahlte, kann den Vermieter auch zu einer entsprechenden Rückzahlung auffordern.
Weitere Information stehen der Presse unter Pressedienste und Presseinformationen zur Verfügung.

Copyright: Herbert Kårlin

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