Die UNO ist die größte internationale Organisation mit 192 Mitgliedsländern und spielt eine gewichtige Rolle für ein friedliches Zusammenleben der fast 7 Mrd. Menschen. So postulierte sie 1948 die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ und hat wesentlichen Anteil an der Schaffung und Sicherung von Frieden sowie der Bekämpfung von Armut, Krankheit, Ausbeutung und Umweltzerstörung.
Durch die neoliberale Globalisierung, initiiert von Konzernen, verlor sie jedoch an politischem Einfluss. Das Vorantreiben von verpflichtender Unternehmensverantwortung ist erschwert durch die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats China, Russland, Frankreich, Großbritannien und den USA, welche regelmäßig Veto einlegen, wenn es um Sanktionen gegen die im eigenen Land ansässigen Konzerne geht. Versuche wie 1999 der Global Compact der UNO, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten, sind Aktionen, mit geringfügiger Wirkung, da der Vertrag nur freiwillige Vereinbarungen enthält und auch keinerlei Strafen, bei Nichteinhaltung der selbst gesteckten Ziele, vorgesehen sind. Viele Unternehmen (über 5.000) unterzeichneten den Global Compact rein aus der Intention heraus, in der Öffentlichkeit ein gutes Image zu vermitteln, setzten jedoch Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte und des Umweltschutzes nicht im notwendigen Ausmaß um.
2003 gab es einen neuen Vorschlag der UNO. Es sollten verbindliche Regeln für Konzerne geschaffen werden. Die „Norms on the Responsibilities of Transnational Corporations and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights“ mit 18 konkreten Forderungen wurden gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen und KonzernvertreterInnen erarbeitet. Leider wurden die ausgearbeiteten Normen von den Konzernen und ihren Lobby-Verbänden nicht akzeptiert, da diese bei Vergehen geahndet worden wären (vgl. Werner-Lobo 2008, S. 38-49, Wikipedia 2010a).