Nach Urteil des Verfassungsgerichts: Wählen CDU und FDP den politischen Selbstmord?

Nun ist eingetreten, was mancher gehofft, mancher befürchtet, aber zum Schluss eigentlich fast alle erwartet hatten: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit des Landtagswahlgesetzes festgestellt. Gleichzeitig hat es dem Landesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Mai 2011 ein verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden – und es muss spätestens bis zum 30. September des darauf folgenden Jahres ein neuer Landtag gewählt werden.

 Wie immer man zu dem Urteil stehen mag, eins steht seit heute fest: Die im Land regierende Koalition aus CDU und FDP verfügt über keine materiell verfassungsgemäße Mehrheit im Landtag. Vor diesem Hintergrund erscheint die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist, bis zu der „Schwarz-Gelb“ noch weiterregieren kann, recht großzügig bemessen. Immerhin wird der amtierenden Landesregierung noch eine „Galgenfrist von satten 25 Monaten gewährt! Zum Vergleich: Zwischen der Auflösung des Landtages im Jahr 2009 (Abstimmung über die Vertrauensfrage am 23. Juli) und der nachfolgenden vorgezogenen Landtagswahl (29. September) lagen nur gut zwei Monate!

 Zugegeben, der Vergleich hinkt etwas, denn es musste damals nicht erst ein Wahlgesetz geändert werden und die Aufstellung der Kandidaten durch die Parteien konnte – weil auf altbekannter gesetzlicher Grundlage basierend – entsprechend zügig vollzogen werden. Jetzt muss erst das Gesetz verfassungskonform geändert werden, wozu es sorgfältiger Beratungen bedarf, schließlich soll ja die nächste Landtagswahl nicht erneut vom Landesverfassungsgericht „gekippt“ werden. Andererseits, so überraschend ist die Erkenntnis, dass im Ergebnis die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert und Überhangmandate voll ausgeglichen werden müssen, nun auch wieder nicht. Eigentlich herrschte bei allen Fraktionen hierüber dem Grunde nach Einigkeit, so dass in den Fraktionen, aber auch innerhalb der Landesregierung hierzu ganz gewiss bereits Vorarbeiten (Vorentwürfe) zu einem neuen Landtagswahlrecht vorliegen werden.

Dass aber selbst bei Zugrundelegung des vom Verfassungsgericht – großzügig – gesetzten Endtermins für ein neues Wahlgesetz (31. Mai 2011) die (wenngleich ohne Verschulden) faktisch ohne demokratische Legitimation ins Amt gekommene Koalition auch danach noch 16 Monate weiterregieren darf, als wäre nichts gewesen, dürfte eigentlich für jeden aufrechten Demokraten schwer nachvollziehbar erscheinen.

 Egal, welcher Partei man auch nahestehen mag, und ob man dementsprechend Neuwahlen begrüßt oder auch fürchtet: Der demokratische Anstand erfordert ganz einfach schnellstmögliche Neuwahlen! Auch wenn man die „Messlatte“ aus dem letzten Jahr aus den genannten Gründen ganz sicher nicht anlegen kann, so müsste eine Neuwahl im zweiten Halbjahr 2011 bei gutem Willen aller Fraktionen ohne weiteres realisierbar sein.

 Sollten CDU und FDP der nur scheinbar „süßen Verlockung“ unterliegen und die vom Verfassungsgericht gesetzten Fristen auch nur annähernd ausschöpfen, käme dies wohl dem endgültigen politischen Selbstmord gleich. Einen politischen Selbstmordversuch haben die Koalitionäre ja gerade erst in der Region Lübeck unternommen…



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