Vor dem Champions-League-Spiel zwischen dem FC Bayern München und Paris Saint-Germain kam es Montagabend am Hauptbahnhof in München zu einer Massenschlägerei beider Fanlager.
Etwa 60 vermummte Anhänger beider Mannschaften gingen aufeinander los. Nachdem die Polizei mit Schlagstöcken eingriff, flohen die Hooligans.
Die Polizei setzte wenig später 30 Pariser Anhänger fest. Einer von ihnen hatte eine Platzwunde am Kopf und musste von Sanitätern behandelt werden. Der Rest wurde überprüft und durfte anschließend weiterziehen.
Drei Bayern-Fans wurden wenig später am Sendlinger-Tor-Platz festgenommen. Sie hatten "sogenannte Schutzbewaffnung", also Mundschutze, bei sich und wurden wegen Körperverletzungsdelikten angezeigt und in Gewahrsam genommen.
Sport1.deWie ist das zu verstehen? Wurde auch hierbei mit zweierlei Maß gemessen? Die einen, die Einheimischen, wurden angezeigt und in Gewahrsam genommen, die anderen Krawallbrüder hingegen, die Ausländer, wurden lediglich überprüft, um sie anschließend weiterziehen zu lassen?
Wie rechtfertigt die Münchner Polizei ihre Vorgehensweise? Mit Artikel 3, Grundgesetz, jedenfalls nicht...