Nach Kirchensteuer-Urteil: Endlich kann die innerkirchliche Diskussion beginnen

Von Nicsbloghaus @_nbh

Presseerklärung von Professor Hartmut Zapp

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.09.2012 (– 6 C 7.12 –) die Klage des Erzbistums Freiburg gegen den von Hartmut Zapp im Juli 2007 vor dem Standesamt der Stadt Staufen erklär­ten Kirchenaustritt end­gül­tig abge­wie­sen. Das Erzbistum Freiburg ist danach mit sei­ner Rechtsauffassung, wonach Hartmut Zapp mit dem erklär­ten Austritt aus der „römisch-katholischen Kirche, Körperschaft des öffent­li­chen Rechts“ nicht aus der römisch-katholischen Kirche aus­ge­tre­ten sei, voll­um­fäng­lich unter­le­gen.

Vielmehr wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestä­tigt, dass Hartmut Zapp mit sei­ner Erklärung wirk­sam, „ohne Wenn und Aber“ aus der römisch-katholischen Kirche aus­ge­tre­ten ist. Nichts ande­res hatte Hartmut Zapp mit sei­ner Austrittserklärung beab­sich­tigt. Es ging ihm – ent­ge­gen der all­ge­mei­nen Medienberichterstattung – zu kei­nem Zeitpunkt darum, sich sei­nen Pflichten als Mitglied der römisch-katholischen Kirche gemäß den inner­kirch­li­chen Normen zu ent­le­di­gen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in sei­ner münd­li­chen Urteilsbegründung wei­ter klar­ge­stellt, dass die Konsequenzen der Austrittserklärung von Hartmut Zapp allein für den staat­li­chen Bereich ein­deu­tig sind. Unter ande­rem darf der Staat von Hartmut Zapp keine Kirchensteuer mehr erhe­ben. Das ist nur eine Folge des Kirchenaustritts im staat­li­chen Bereich neben ande­ren, wenn auch in der öffent­li­chen Wahrnehmung die wohl wich­tigste.

Quelle: regensburg-digital