Diverse NRW-Städte fürchten um ihre Rosenmontagszüge.
"Als Konsequenz des Unglücks hat das NRW-Innenministerium die Genehmigung für Open-Air-Veranstaltungen ab 5000 Zuschauern mit strengeren Auflagen verbunden...
Denn die neuen „Maßnahmen der Landesregierung im Zusammenhang mit Großveranstaltungen“ greifen auch bei einem Rosenmontagszug. Städte dürfen nur noch dann einer Veranstaltung zustimmen, wenn alle beteiligten Behörden das Sicherheitskonzept akzeptieren. Vorlegen müssen die Veranstalter dieses Sicherheitskonzept, geprüft wird es im Auftrag der Landesregierung von der Bezirksregierung Münster."