Nach dem Amok: Die National Rifle Association (NRA) und der 2. Verfassungszusatz der USA

Von Humanicum

Nach dem Kino – Massaker des 24 jährigen James Holmes in Aurora bei Denver Colorado wird über das Motiv gerätselt und erneut der Steit um die Waffengesetze angefacht. Der Amokläufer hatte in einer Mitternachts – Kino Premiere des neuen Batman Films “The dark knight rises” wild um sich geschossen und 12 Menschen getötet und 58 weitere verletzt, wobei sich 11 noch in Lebensgefahr befinden. Der ehemalige Student und Doktorand der Neurologie galt unter Kommilitonen und Nachbarn als unauffällig und zurückhaltend. In der letzten Zeit bekam er im Studium Probleme, er brach es daraufhin ab.

Holmes hatte seine Tat von langer Hand vorbereitet: Waffen, massenhaft Munition und schusssichere Spezialkleidung hatte er in den vergangenen Monaten ganz legal erworben. Seine Wohnung in Aurora bei Denver präparierte er mit Sprengfallen. Auroras Polizeichef Dan Oates hat laut dem Sender CNN bestätigt, dass der Amokläufer 6000 Schuss Munition im Internet gekauft habe. Während der Tat habe er eine Faustfeuerwaffe, ein halbautomatisches Sturmgewehr und ein Schrotgewehr benutzt, berichteten US-Medien. Außerdem habe man in seinem Auto eine weitere Pistole gefunden.

Die Reaktion aus der Politik folgte prompt Angesichts des bei der Tat benutzten Waffenarsenals appellierte New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg an Präsident Barack Obama und dessen republikanischen Herausforderer, Mitt Romney, die Waffengesetze zu verschärfen. Der seit Jahren heftig geführte Streit um das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Waffenbesitz für alle Einwohner der USA dürfte damit neu entbrannt sein.

Was immer der Auslöser der Tat gewesen ist – das Motiv hat Holmes bisher während den ersten Vernehmungen noch nicht gesagt -, ein hervorrragendes Merkmal des Verbrechens war der massive Einsatz von legal erworbenen Schusswaffen, darunter auch eine halbautomatische Waffe. Wie in Colombine und in anderen Amokläufen ist der Täter ganz leicht, und ohne Überprüfung seiner psychischen Befähigung zur Waffenführung, an die gewünschten Mordinstrumente gekommen. Im internationalen Vergleich kommen in den USA übermäßig viele Menschen durch Schusswaffen ums Leben.

Besonders die Waffenlobby hatte sich bisher aber vehement gegen eine Verschärfung des Waffenrechts zur Wehr gesetzt; und sich dabei auf den zweiten Verfassungszusatz der US Verfassung berufen. Der Originaltext des seit seinem Inkrafttreten unveränderten Artikels lautet:

“A well regulated Militia being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.”

„Da eine wohl organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“

Man kann in den Worten A well regulated militia, being necessary for… eine Zweckbestimmung sehen. Dementsprechend ist die Bewaffnung von Einzelpersonen erlaubt, falls sie dem Zweck dient, eine well regulated militia zu bilden. Dies bedingt, dass die Einzelperson, die sich aufs Recht zum Waffenbesitz und Waffentragen beruft, Mitglied einer solchen Miliz ist. Daran macht sich der wesentliche Teil des Streites um das Waffenrecht fest.

Die National Rifle Association NRA – „Nationale Schusswaffenvereinigung“ – ist die grösste amerikanische Waffenlobby Organisation. Sie hat sich laut Statut dem Sportschießen und dem Training zum sicheren und geschickten Umgang mit Schusswaffen verschrieben. Die NRA verteidigt das allgemeine Waffenbesitzrecht und tritt für die Rechte der Schusswaffenbesitzer ein. Somit sieht sie sich als „die älteste Bürgerrechtsorganisation der Vereinigten Staaten“. Nach eigenen Angaben sind 4,2 Millionen Personen und 10.700 Vereinigungen Mitglieder der NRA.

Warum das Waffenrecht als höherwertigeres Bürgerrecht angesehen wird, als das Recht auf Leben oder körperliche Unverzehrtheit, konnte die Waffen Lobby nicht überzeugend darlegen; allerdings spielt das im öffentlichen Bewusstsein auch keine so grosse Rolle. Wir Europäer verstehen zudem auch nicht so ganz, welche immense Bedeutung die geschriebene Verfassung für die US – Amerikaner hat. Normen, weiter gehende Gesetze und sogar Lebenseinstellungen gründen sich auf die Verfassung. Insofern hat sie fast schon die Bedeutung der Bibel. In diesem Licht ist die Auseinandersetzung zu sehen.

Die NRA interpretiert den zweiten Verfassungszusatz als Individualrecht, das für alle Einwohner gilt und nicht abgeschafft werden kann. Zur Zweckgebundenheit argumentiert sie olgendermaßen:

Die damaligen Milizen sind die Vorläufer der heutigen Nationalgarde der Vereinigten Staaten, und bis 1905 waren diese Milizen die hauptsächlichen Streitkräfte der Vereinigten Staaten.

Die Befürworter einer Schusswaffenregulierung halten zwar daran fest, dass das Second Amendment nur den „organisierten Milizen“ das Recht gibt, Waffen zu tragen. In diesem Sinne können etwa die Armee und die Polizei als „Rechtsnachfolger“ der Milizen angesehen werden, da sie als einzige offensichtliche Gemeinsamkeiten mit den well regulated militia[s] haben. Allerdings sind heutige Polizisten und die meisten Soldaten in den USA Festangestellte der Regierung; sie sind daher wiederum nicht mit Milizen oder Nationalgardisten zu vergleichen. Die Waffenlobby sagt hingegen, dass eigentlich jeder 18- bis 45jährige Bürger der USA zum militärischen Dienst aufgeboten werden kann – also „gibt“ es die Milizen noch. Jeder Bürger ist Miliz udn daher wafenberechtigt.

Zudem: Im Urteilstext von District of Columbia v. Heller interpretierte der Oberste Gerichtshof den Begriff “well-regulated” wie folgt:

“Das Adjektiv well regulated impliziert nichts mehr als die Pflicht, eine angemessene Disziplin und Training zu besitzen.”

Ob sich diese “Disziplin” und “Training” bloß auf die Pflichten als Waffenbesitzer beschränkt, ist strittig. “Well regulated” ist zwar ein archaischer Begriff für “trainiert” und “diszipliniert”, doch Alexander Hamilton versteht im Federalist Nr. 29 unter “well regulated” auch die Ausbildung in einer militärischen Einheit.

Die Verfechter einer liberalen Schusswaffenpolitik berufen sich auf den zweiten Teil, wo offensichtlich dem „Volk“ das Recht gegeben wird, Waffen zu tragen. Dieses Recht dürfe nicht eingeschränkt werden. Damals war aber praktisch jeder erwachsene männliche Bürger ein Angehöriger der Miliz war, so dass die Begriffe militia und people im historischen Zusammenhang des Second Amendment möglicherweise als gleichbedeutend anzusehen sind. Aus diesem Grund haben sich vielleicht die Autoren der amerikanischen Verfassung der Einfachheit halber nicht auf eine Unterscheidung festgelegt.

Eine Neuregulierung des Waffenrechts kann meiner Auffassung kaum aus einer überalterten Verfassunsgregelung, die unter einem anderen gesellschaftlichen Kontext erstanden war, abgeleitet werden. Da die US Gesellschaft, die Politik und auch die Justiz  borniert daran festhalten, wird es sobald keine Neuregelung geben.

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Offizielle Seite der NRA

Es grüsst euch René B. – humanicum