Nach BHW, LBS und Wüstenrot: Schwäbisch Hall kündigt Altverträge

Nach BHW, LBS und Wüstenrot: Schwäbisch Hall kündigt AltverträgeDie größte private Bausparkasse Deutschlands hat angekündigt, tausende von alten Bausparverträgen auflösen zu wollen. Damit folgt die Schwäbisch Hall dem Beispiel der Bausparkassen BHW, LBS und Wüstenrot. Grund für den Affront gegenüber Langzeitkunden ist die anhaltende Niedrigzinsphase.

Von der Kündigung sollen etwa 50.000 Verträge betroffen sein. Einige davon stammen noch aus den 1940-er Jahren, schreibt das Handelsblatt und beruft sich auf den Sprecher der Schwäbisch Hall. Die Altverträge sollen zum 31. Dezember 2015 aufgelöst werden. In den kommenden Wochen will die Bausparkasse ihre Kunden dazu informieren. Inzwischen haben BHW, LBS und Wüstenrot bereits über 150.000 Verträge gekündigt. Damit sind deutschlandweit über 200.000 Bausparkunden von den Kündigungen betroffen.

Niedrigzinsphase bringt Bausparkassen in Bedrängnis

Die Niedrigzinsphase führt auf Seiten der Bausparkassen zu erheblichen finanziellen Einbußen. Denn die anvisierten Altverträge wurden noch unter stabileren wirtschaftlichen Bedingungen abgeschlossen und Kunden profitierten damals von einem hohen Zinssatz. Die Differenz müssen die Bausparkassen nun ausgleichen, mit dem Ergebnis deutlich geschmälerter Gewinne.

Zuteilungsreife teils erheblich überschritten

Die Bausparkassen argumentieren, dass Bausparverträge den Zweck erfüllen, nach Ablauf einer bestimmten Frist die Aufnahme eines Bauspardarlehens zu ermöglichen. Weil der alte Zinssatz für Kunden so lukrativ ist, verzichten viele auf den Kredit und lassen ihr Vermögen zu den alten Konditionen weiter wachsen. Nun will die Schwäbisch Hall Verträge kündigen, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif, also überspart sind. Weniger als 1 Prozent aller Bausparverträge der Schwäbisch Hall seien davon betroffen.

Rechtslage umstritten

Die Schwäbisch Hall und andere Bausparkassen stützen die massenhaften Kündigungen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Dort entschieden die Richter im Juli 2014: „Zweck des Bausparens ist nicht die zinsgünstige Geldanlage, sondern die Erlangung eines Bauspardarlehens." Verbraucherschützer sehen hier jedoch eine rechtliche Grauzone und kritisieren das Vorgehen der Bausparkassen heftig. Sie schätzen, dass der Streitfall letztendlich zugunsten der Kunden entschieden wird.

Kunden sollten aktiv werden

Betroffene Verbraucher sollten einer Kündigung zunächst schriftlich widersprechen und können ihre Verträge bei Verbraucherzentralen auf eine mögliche Vertragsfortführung überprüfen lassen. Zwar gibt es bei den Bausparkassen auch eine Schlichtungsstelle, diese werden jedoch von den Gesellschaften selbst finanziert. So bleibt den Kunden im Zweifelsfall nur noch die Klage vor Gericht.

Einen Musterbrief zum Widerspruch bei einer Kündigung Ihres Bausparvertrages hat die Verbraucherzentrale Bremen vorbereitet ( Download starten).

Schwäbisch Hall freut sich über Marktanteil

Auch wenn sich die hochverzinsten Altverträge ungünstig auf die Gewinne der Bausparkassen auswirken, muss sich die Schwäbisch Hall momentan nur wenig Sorgen machen. Vorstandvorsitzender Reinhard Klein sprach auf einer Hauptversammlung am 7. Mai 2015 vom Boom des Bauspargeschäftes und freut sich, „dass die Ziele erreicht, wenn nicht sogar übererfüllt werden." Die Schwäbisch Hall verteidigt damit ihren Status als Marktführer der Baufinanzierungsbranche.

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