Nach 30 Jahren keine Ost/West Angleichung, aber geschaffte Sozial- und Kriminalitätseinwanderung

Nach 30 Jahren keine Ost/West Angleichung, aber geschaffte Sozial- und Kriminalitätseinwanderung

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Am 30. Jahrestag der Maueröffnung werden sich die deutschen Politiker mit ihrem verlogenen Gesülze wieder gegenseitig überbieten, vorsichtshalber hat unsere Bundeskanzlerin jedoch schon einmal darauf hingewiesen, dass eine finanzielle und soziale Gleichstellung der Bevölkerung in Ost- und Westdeutschland nicht innerhalb von 30 Jahren vollzogen werden konnte, weil ihres Erachtens dazu mindestens 50 Jahre notwendig sind.

Sie hat allerdings verschwiegen, dass die Löhne und der Lebensstandart in Ost- und Westdeutschland längst angeglichen wären, wenn sie nicht ein paar Millionen Ausländer rechtswidrig nach Deutschland geholt hätte, die hier auf Staatskosten wie die Maden im Speck leben und als Dank dafür die deutsche Bevölkerung mit Zustimmung der Bundesregierung dominieren, drangsalieren und terrorisieren, sie hat aus Deutschland eine Folterkammer gemacht, in der die deutschen Bürgerinnen und Bürger mit Messern und Macheten abgeschlachtet, ausgeraubt und vergewaltigt werden dürfen, ohne das die ausländischen Gewaltverbrechern dafür bestraft werden, weil sie grundsätzlich psychisch krank und somit schuldunfähig sind. In Deutschland findet keine Integration, sondern ein Völkermord statt.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bundesamt für Justiz)

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Nach 30 Jahren keine Ost/West Angleichung, aber geschaffte Sozial- und Kriminalitätseinwanderung


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