Na was nun? Kann eSports anerkannter Sport werden?

Erstellt am 4. November 2015 von Gamerarena @gamerarena_de

Im Zuge der nun abgeschlossenen League of Legends Weltmeisterschaft 2015 wird es mal wieder Zeit, darüber zu philosophieren, dass eSports als Sportart in Deutschland anerkannt wird. Immerhin genießt diese Aktivität nicht nur eine immer größer werdende Beliebtheit, sie erfüllt auch viele Kriterien für die Anerkennung.

eSports begeistert die Massen!

In den USA hat man eSports bereits vor zwei Jahren zu einen Sport erklärt und wie die Einstellung im asiatischen Raum diesbezüglich ist, sollte allgemein bekannt sein. Falls nicht, dort ist es beinah ein Nationalsport. Und obwohl die Electronic Sports League, kurz ESL, sogar deutsche Wurzeln aufweist, wehrt man sich hierzulande scheinbar krampfhaft gegen die Anerkennung. Da wundert es kaum, dass sich die Community immer wieder zu Wort meldet und sich sogar stellenweise richtig aufregt. Oftmals wird auch über den Deutschen Olympischen Sportbund, kurz DOSB, hergezogen, da dieser angeblich eSports nicht anerkennen will. Wir haben mal nachgefragt.

Laut dem DOSB maße man sich nicht an, darüber zu entscheiden, was Sport sei und was nicht. Gemäß ihrer Aufnahmeordnung zähle der elektronische Sport aber nicht zu den Bereichen, die durch den Bund betreut werden. Viel mehr ordnen sie ihn zu den „Freizeitbetätigungen, die sich ebenfalls als Sport ansehen“, ein.

Gut, dass ist soweit schon Mal ein Standpunkt. Gehen wir nun genauer auf die angesprochenen Aufnahmeordnung ein, die uns inzwischen natürlich im Original vorliegen. Während sich §1 sowie §2 um die organisatorischen Aspekte drehen, wird §3 für uns interessant, denn hier geht es um die sportlichen Voraussetzungen. Schauen wir ins Detail.

eSports-Profis nehmen sich Zeit für die Fans.

Absatz 1: „ Die Ausübung der Sportart muss eine eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität eines jeden zum Ziel haben, der sie betreibt.“

Im Nachfolgenden wird dieser Absatz aber noch konkretisiert. Dort heißt es wortwörtlich: „Diese eigenmotorische Aktivität liegt insbesondere nicht vor bei […] Bewältigung technischen Gerätes ohne Einbeziehung der Bewegung des Menschen.“ Die Bewältigung technischen Gerätes haben wir beim eSports auf jeden Fall. Immerhin spielt man beispielsweise League of Legends auf einem PC und dieser ist klar ein technisches Gerät. Und wie sieht es mit der Einbeziehung der menschlichen Bewegung aus? Nun bei manchen Spielen sind diese tatsächlich nicht gerade umfangreich, aber wenn man einen Blick auf Starcraft 2 wirft, wird mehr als deutlich, dass es auch eine Einbeziehung der menschlichen Bewegung gibt. Als anschauliches Beispiel haben wir hier ein Video für euch.

Absatz 2: „Die Ausübung der eigenmotorischen Aktivitäten muss Selbstzweck der Betätigung sein.“

Dieser Absatz ist für uns entscheidend. Zunächst zum „Selbstzweck der Betätigung“. In diesem Kontext bedeutet das soviel wie: Ich bewege mich, weil ich Spaß an der Bewegung habe. Es ist demnach also auch freiwillig und keine Notwendigkeit im Alltag. Dieser Aspekt wird beim eSports durchaus erfüllt. Es ist keine Alltagsverrichtung und wird ausgeübt, weil man Spaß dran hat. Zwar steht dieser nicht immer im Vordergrund, aber beim Boxen, bei der Leichtathletik oder Ähnliches ist der Spaß auch nicht der Hauptgrund für die Ausübung. Das beim eSports eigenmotorische Aktivitäten vorhanden sind, zeigte bereits das Video. Nichtsdestotrotz ist dies sicherlich der entscheidende Punkt. Doch werfen wir zunächst einen Blick auf den folgenden Absatz.

Absatz 3: „Die Sportart muss die Einhaltung ethischer Werte wie z.B. Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und Partnerschaft durch Regeln und/oder ein System von Wettkampf- und Klasseneinteilungen gewährleisten.“

Diesbezüglich scheint alles erfüllt zu sein. Jeder darf prinzipiell eSports ausführen und je nach Leistung an Wettkämpfen mit festgelegten Regeln teilnehmen. Zudem muss man sich an die Regel des jeweiligen Videospiels halten. Und Personen verletzt, werden hierbei keinesfalls. Es ist demgemäß Fairplay, Chancengleichheit, Unverletzlichkeit der Person und ein Wettkampfsystem vorhanden. Der Absatz wäre erfüllt. Jedoch liegt auch hier wieder ein Nachtrag vor, welcher besagt, dass dies nicht bei Konkurrenzhandlungen vorliegt, die ausschließlich auf materiellen Gewinn abzielen. Ein anschauliches Beispiel für diese Anmerkung wären Wetten auf Pferderennen, denn diese werden ausschließlich zum Zwecke des materiellen Gewinns ausgetragen. Bei der League of Legends Weltmeisterschaft gab es zwar Preisgelder, die Teams spielten aber vorwiegend für den Titel des Weltmeisters. Der dritte Absatz ist nach wie vor erfüllt.

Counter Strike Gobal Offensive gilt als beliebter eSports-Titel.

Damit hätten wir alle Absätze der sportlichen Voraussetzungen näher belichtet und konnten feststellen, dass fast jedes Kriterium erfüllt wurde. Lediglich der Aspekt der eigenmotorischen Aktivität ist fragwürdig. Auch wenn unser Video andere Eindrücke vermittelt, sind die körperlichen Handlungen doch sehr beschränkt. Wir vermuten, dass genau hier die Anerkennung scheitert. Jedoch endet unsere Betrachtung damit nicht. Wir werfen nun nämlich einen weiteren Gesichtspunkt ein: Schach.

Oft dient Schach als wichtiges Argument für die Befürworter der Anerkennung von eSports. Und ja, Schach ist vom DOSB als Sport anerkannt. Bedauerlicherweise hat sich bereits im letzten Jahr – eigentlich schon Dezember 2013 – etwas verändert, was sich nicht gerade positiv auf unsere Thematik auswirkt. Denn aufgrund einer Richtlinie des Deutschen Olympischen Sportbundes, sind Sportarten ohne „eigenmotorische Aktivität des Sportlers“ nicht förderungswürdig. Nichtsdestotrotz bleibt der Deutsche Schachbund ein sogenannter Spitzenverband des DOSBs, wodurch Schach als besagtes Argument für unsere Thematik nicht vollständig verloren geht.

Abschließend lässt sich aber sagen, dass eSports weiterhin nicht als Sport anzusehen ist, da die „eigenmotorische Aktivitäten“ offiziell nicht vorhanden sind. Auch wenn es sich wahrscheinlich zahlreiche Personen wünschen, ist und bleibt eSportd vorerst nur eine Art Freizeitbeschäftigung, zumindest laut der offiziellen Stellungnahme der DOSB uns gegenüber. Dennoch glauben wir, dass sich diese Einstellung irgendwann ändern wird. Wir glauben fest daran!

Auch FIFA ist ein beliebter eSports-Titel.