Mutter ersticht Sohn; Sicherungsverfahren beantragt

Mutter ersticht Sohn; Sicherungsverfahren beantragt

Mit Antragsschrift vom 16.05.2012 hat die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz die Durchführung eines Sicherungsverfahrens gegen die Beschuldigte beim Schwurgericht des Landgerichts Landau in der Pfalz beantragt. Die Staatsanwaltschaft legt der 33 Jahre alten Beschuldigten heimtückischen Mord zur Last. Sie soll in der Nacht des 15.02.2012 ihren 8 Jahre alten Sohn mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Das Kind lag zur Tatzeit schlafend in seinem Bett.

Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass die Beschuldigte zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt war.

Ihr Handeln soll aufgrund dieser Erkrankung von der Wahnidee bestimmt gewesen sein, ihren Sohn töten zu müssen, um eine Apokalypse zu verhindern. Daher geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beschuldigte für ihr Handeln strafrechtlich nicht verantwortlich war. Die Beschuldigte ist zur Zeit in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums Klingenmünster einstweilen untergebracht (§ 126a Strafprozessordnung). Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch an.



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