Muss jetzt alles anders werden?

Die Bundespräsidentenwahl ist geschlagen und hat keine Überraschungen gebracht. Alexandra Föderl-Schmid lässt sich im Standard davon inspirieren und nimmt die geringe Wahlbeteiligung zum Anlass, sich nicht tieferschürfend mit deren Ursachen sowie dem Amt des Bundespräsidenten auseinanderzusetzen. Kernforderung: Bundespräsidentschaft ändern oder abschaffen, Mehrheitswahlrecht diskutieren. Eine überzeugende Begründung fehlt.

 

Dabei stellt Föderl-Schmid im ersten Absatz die Ursachen der kümmerlichen Wahlbeteiligung treffend fest: Zwei nicht mehrheitsfähige GegenkandidatInnen, das demonstrative Desinteresse der ÖVP und daraus resultierend der äußerst vorhersehbare Sieg des beliebten und weitgehend fehlerfreien Amtsinhabers. Unter diesen Umständen ist es geradezu erfreulich, dass sich überhaupt knapp die Hälfte der Wahlberechtigten die Zeit genommen hat.

Eine fundamentale Kritik am Amt selbst daraus abzuleiten scheint mir nicht gerade naheliegend: Zwar nimmt die Wahlbeteiligung kontinuierlich ab, jedoch graduell. 1998 betrug sie 74,4 Prozent, 2004 71,6 Prozent. Dass der aktuelle Absturz auf etwa 49 Prozent auf dem plötzlich massiv gestiegenen Wunsch nach einer Verfassungsreform beruht, erscheint doch sehr unwahrscheinlich, wenn man sich die Ausgangslage vor Augen hält.

Freilich kann man über Sinn und Unsinn des Bundespräsidenten diskutieren. Dabei sollte man sich aber an der verfassungsrechtlichen Funktion des Amtes orientieren, nicht am vermeintlichen Unwillen der NichtwählerInnen. Der Bundespräsident ist ein zentraler Baustein unseres politischen Systems; ein langweiliger Wahlkampf mit vorhersehbarem Ausgang ist keine ausreichende Rechtfertigung für eine tiefgreifende Verfassungsänderung. Vor allem kann die geringe Beteiligung an einer Wahl kein Anlass sein, sie abzuschaffen oder einfach seltener durchzuführen – es ist eine demokratische Republik, kein Tante-Emma-Laden: nur weil die Nachfrage sinkt, kann man nicht einfach anfangen, das Angebot an Mitbestimmungsmöglichkeiten abzubauen.

So weit, so routiniert. Höchst erstaunlich hingegen ist der Appell Föderl-Schmids an die Parteien, endlich eine Wahlrechtsreform in Angriff zu nehmen, idealerweise in Richtung Mehrheitswahlrecht. Erstaunlich nicht nur deswegen, weil derzeit die mit einem klassischen Mehrheitswahlrecht gesegneten Briten hoffen, durch ein Drei-Parteien-Patt nach den Wahlen im Mai ihr Wahlrecht im Sinne der Verhältniswahl gestalten zu können: zu gering die Wahlbeteiligung, zu groß die Politikverdrossenheit. Erstaunlich ist die Anregung vor allem deswegen, weil unklar bleibt, warum die Wahlbeteiligung bei dieser Bundespräsidentenwahl eine Reform der Nationalratswahlen nach sich ziehen sollte.

Lange war nicht klar, ob die Bundespräsidentenwahl 2010 mangels GegenkandidatInnen überhaupt durchgeführt wird. Der Bundespräsident hat keinen Einfluss auf Gesetzgebung und Politik – außer bewegenden Ansprachen. Ganz im Gegensatz zum Nationalrat, der tatsächlich Politik betreiben soll und kann, der die Zusammensetzung der nächsten Regierung bestimmt. Welche Überlegungen geben Anlass dazu, den diesmal daheim Gebliebenen pauschal zu unterstellen, sie könnten diese zwei sehr unterschiedlichen Standardsituationen einer Wahl nicht unterscheiden?

Gerfried Sperl fasst in seinem 35 Minuten später publizierten Kommentar zusammen:

Die neue Amtszeit wird von Anfang an durch Diskussionen um die Länge der Amtszeit und um den Wahlmodus belastet sein. Auch in Form von medial hochgespielte Scheindebatten: Volkswahl oder Wahl durch die Bundesversammlung.

Nicht zu vergessen: Wahlrechtsreform.

 


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