Muss ich mir Sorgen hinsichtlich der der neuen Typenklassen machen?

Diese Frage stellen sich derzeit nahezu alle Halter von Pkws. Denn alljährlich nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft eine Aktualisierung der Typklassen für zugelassene Kraftfahrzeuge vor. Die neuartigen Einstufungen richten sich nach der Unfallhäufigkeit, wie oft diese Fahrzeuge gestohlen und in welchem Umfang Eigenschäden zur Anzeige gebracht werden. Die Einstufung der Typklassen betrifft folglich nicht nur die Haftpflichttarife, sondern gleichermaßen die Assekuranzen im Bereich Teil- und Vollkasko.

Die meisten Fahrzeughalter brauchen hinsichtlich der Umstrukturierung der typenbezogenen Tarife jedoch keine schlaflosen Nächte befürchten. Mehr als zwei Drittel aller Versicherten bleiben in den gleichen Einstufungen wie vor der Anpassung. Die Versicherungsklassen ändern sich somit lediglich bei einem Drittel der Fahrzeuge. Einige Halter können sich sogar über reduzierte Beiträge freuen. Wer beispielsweise einen Opel Astra G Cabrio 2.2 DTI sein Eigen nennt, der rutscht bei der Haftpflichtversicherung ganze 4 Klassen hinunter. Das bedeutet je nach Schadenfreiheitsrabatt schon eine beträchtliche Ersparnis. Offenbar sind die Opel Fahrer im letzten Jahr sehr zurückhaltend gefahren und haben wenige Fremdschäden verursacht.

Im Gegensatz dazu müssen sich Besitzer der Modelle Renault Scenic 1.4 T, Nissan Pixo und Peugeot 308 SW (Station Wagon) auf eine erhöhte Rechnung einstellen. Diese Fahrzeuge steigen in der Typenklasse um 3 Plätze und werden damit ein wenig teurer.

Was für die Haftpflichtversicherung gilt, findet auch bei den Kaskoverträgen Anwendung. In der Vollkaskoversicherung, die für Eigenschäden aufkommt, sinkt der Hersteller Mercedes mit dem GLK 220 um 3 Klassen und der Audi A4 Avant 2,7 TDI sogar um ganze 4 Klassen.

Derzeit sind in der Republik 22.000 unterschiedliche Fahrzeugmodelle zugelassen. Die Neueinstufung erfordert von den Mitarbeitern des GDV eine korrekte Auswertung aller zur Verfügung stehenden Schadensbilanzen. Wissenswert ist, dass in diese Neuberechnung nur Schäden einfließen, der auch einer Versicherung gemeldet werden. Denn wer einen Eigenschaden aus Kostengründen vor dem Verlust seiner Rabattstufe selbst begleicht, fällt nicht in dieses Raster. Da eine Vielzahl von Autofahrern vor allem Bagatellschäden aus dem eigenen Geldbeutel begleicht, ist die Neuklassifizierung nicht absolut repräsentativ. Vor allem Versicherte mit einer hohen Selbstbeteiligung, bemühen die Schadensabteilung der eigenen Assekuranz gar nicht, sondern lassen notwendige Reparaturen auf eigene Kosten vornehmen.

 


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