Die entspannte Fahrt mit dem Fahrrad durch die Stadt ist gar oft nicht so entspannt wie sie sein könnte. Die zwei Hauptgründe sind Autos und die schlechte Infrastruktur. Aber auch wenn sich Autos nicht so recht an die Verkehrsregeln halten, will ich kurz mal schildern, auf welchen Wegen der radfahrende Mensch StVO-korrekt von A nach B kommt.
Vorbemerkung: Ich rede hier nur von der Benutzung des Radwegs in die jeweilige Fahrtrichtung. Zwei-Richtungs-Radwege sind Teufelszeug. Das Prinzip ist aber das gleiche.
„In der Regel fahren Radfahrer auf der Fahrbahn.“
Auf dem Radweg muss man nur Fahren, wenn ein Schild die Radwegbenutzungsplficht (RWBP) anordnet.Und diese Anordnung darf nur erfolgen, “ wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist“. (§ 45 Abs. 9 StVO)
Nur drei verschiedene Schilder können das.
1. Radweg
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Ist ja klar. Wenn ein Radweg da ist, muss man ihn benutzen. Wenn er denn frei von geparkten Autos, Baustellen und Straßenschäden ist. Die Polizei vertritt die Auffassung, dass man an solchen Hindernissen auch schiebend vorbei soll. Man hat aber auch gute Chancen, im Bußgeldverfahren die Notwendigkeit eines Ausflugs auf die Fahrbahn klar zu machen.
Übrigens: Solche benutzungspflichtigen Radwege dürfen nur angelegt werden, wenn sie gewissen Mindeststandards („Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA“) erfüllen. Leider wissen das die Menschen, die diese Schilder anordnen nicht immer – oder ignorieren es, „weil es halt nicht anders geht“.
2. Getrennte Geh- und Radwege
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Auch hier ist die Sache recht einfach: Ein Weg, der nicht die Fahrbahn ist, ist aufgeteilt in zwei Bereiche. Auf dem einen wird geradelt, auf dem anderen gelaufen. Die Mindestbreite für den Radweg (vgl. ERA) ist wieder 1,50 Meter. Auf dem Papier jedenfalls, wenn man sich z.B. die Kölner Ringe ansieht. Man darf natürlich im Normalfall weder auf die Fahrbahn, noch auf die Fußgänger-Seite ausweichen. Rücksichtnahme ist natürlich geboten – aber das ist ja ohnehin die Maxime der StVO.
3. Gemeinsame Geh- und Radwege
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Auch auf Wegen mit diesem Schild muss ich fahren – wenn es geht. Hier gibt es jedoch keine ausgewiesenen Bereiche für Fußgänger und Radfahrer, also gut aufeinander aufpassen! Laut Vorschrift soll eine solche Anlage 2,00 – 2,50 Meter breit sein. Aber die Realität ist eine andere.
4. Und sonst? Also auf sonstigen Radwegen?
In einigen Städten hatte die Verwaltung ein Einsehen und hat Schilder an unbrauchbaren Radverkehrsanlagen abgeschraubt. Da steht dann oft ein weißes Schild mit einem Fahrrad-Piktogram und dem netten Wörtchen „frei“.
Fahrräder frei
Frei steht hier für freiwillig. Hier darf ich mit dem Rad fahren, muss aber nicht.
Es ist also ein „sonstiger Radweg“. Nice to have, wie man so schön sagt.
Auch Piktogramme auf dem Boden, spezielle farbige Pflasterungen und Markierungen begründen noch keine Benutzungspflicht.
Leider hat sich die Freiwilligkeit der Benutzung dieser Radwege nicht herumgesprochen – vor allem unter Autofahrern (- und Autofahrerinnen.)
Es gibt aber genug Argumente, auf der Fahrbahn zu fahren.
a) Ich darf das.
b) Ich bin besser sichtbar.So sichtbar, dass ich freundlich angehupt werde.
c) Ich werde beim Rechtsabbiegen nicht übersehen.
d) Ich habe auf der Fahrbahn genug Platz.
e) Die Fahrbahn ist in okayem Zustand, der Radweg in der Regel nicht.
usw. usf.
Das führt dann zu einem weiteren Thema, dem Mindestabstand beim Überholen, aber darüber schreib ich ein anderes mal.
Außerdem will ich nicht unterschlagen, dass es noch Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und für Kinder den Gehweg gibt. Aber heute sollte es ja nur um die Radwegbenutzungspflicht gehen.
Tl;dr: Wenn ein blaues Radweg-Schild dran ist, ja.