Überraschung! Die Regelungen zur Sicherungsverwahrung, die zum Ziel hatten, gefährliche oder vermeintlich gefährliche Straftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe unbegrenzt hinter Gittern behalten zu dürfen, sind verfassungswidrig. Sie verletzen das Grundrecht auf Freiheit, finden die Verfassungsrichter und ohrfeigen damit ein weiteres Mal die Institutionen, die in den zurückliegenden Jahren am häufigsten gegen das Grundgesetz verstießen.
Im Fall der verfassungswidrigen Regelung zur Sicherungsverwahrung waren sie alle dabei: Die Regierung Schröder/Fischer erfand das entsprechende Gesetz, sowohl Schwarz-Rot als auch Schwarz-Gelb hielten später daran fest und korrigierten die bereits von europäischen Gerichten gerügten Regelungen nur oberflächlich.
Noch mehr Ohrfeigen vom Verfassungsgericht und noch mehr und noch mehr und noch mehr und noch mehr