Bei unserem Mandanten wurde eine Hüftoperation vorgenommen, die jedoch behandlungsfehlerhaft war. Dies wurde nach einem Gutachten der Landesärztekammer festgestellt. Die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Ärzte war daher bereit, den Fall zu regulieren und zahlte zunächst einen Betrag in Höhe von 25.000,00 €. In dieser Sache wird nun weiter verhandelt.
Last updated by Nina Echterling at 10. Oktober 2012.