- Bischof Müller (GNU-Lizenz für freie Dokumentation)
Aus seinem Schreiben vom 29. Oktober 2010: “Würde der Senat bei seiner Auffassung bleiben, dass äußerungsrechtliche Unterlassungsansprüche gegen Äußerungen im Rahmen einer Predigt geltend gemacht werden können, würde dies bedeuten, dass jede Privilegierung nach Artikel 4 GG entfällt. Es könnte damit jeder Bürger gegen jede in einer Predigt verbreiteten Behauptung rechtlich und notfalls gerichtlich vorgehen, wenn er nur hiervon selbst betroffen ist. Eine freie Predigt ist damit nicht mehr möglich.” (Hervorhebung durch mich)
Ich finde den Gedanken interessant. Wenn also das Gericht so entscheiden wird, wie es entschieden hat, darf von der Kanzel herab nicht mal mehr gelogen werden.
Wie Schade aber auch…
Alan Posener dazu:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 24. Februar Michael Schmidt-Salomon Recht gegeben und mit dieser Entscheidung klargestellt, dass auch Menschen, die sich im Besitz der Wahrheit wähnen, die bürgerlichen Gesetze achten müssen.
Nic
PS: Hatte ich erwähnt, dass die Laien Bischof Müller aufforderten1, endlich Ruhe zu geben?
- http://www.sueddeutsche.de/M5l38x/3950518/Laien-Bischof-Mueller-soll-nachgeben.html ↩