Wenn die Bernerinnen und Berner am 18. Mai über die Abschaltung des AKWs Mühleberg abstimmen, fehlen ihnen wichtige Informationen. Das ist durchaus gewollt.
Im Oktober 2012 inspizierte ein «Operational Safety Review Team» (OSART) der internationalen Atomenergie-Behörde IAEA während gut zwei Wochen das AKW Mühleberg auf seine betriebliche Sicherheit. Was die Inspektoren damals im zweitältesten Atommeiler der Schweiz entdeckten, war trotz diplomatischen Formulierungen im Abschlussbericht starker Tabak: Mängel im Management, beim Strahlenschutz und ein fehlender Schutz für das Personal bei Störfällen waren nur einige Punkte (eine Übersicht gibt es hier). «In etwa 18 Monaten», so hiess es im Bericht, werde man im Rahmen einer Nachfolge-Inspektion überprüfen, was sich geändert habe.
Auf das Datum «geeinigt»
Nun wären diese 18 Monate just auf die Zeit des Abstimmungskampfs zur Initiative «Mühleberg vom Netz» gefallen, über welche die Bernerinnen und Berner am 18. Mai abstimmen. Ein Schelm, wer Böses denkt, denn die «follow-up mission» der OSART findet erst vom 16. bis 20. Juni statt. Die IAEA und das AKW Mühleberg hätten sich auf dieses Datum «geeinigt», sagt eine IAEA-Sprecherin auf die Frage, wer denn den Zeitpunkt der Nachfolge-Inspektion vorgeschlagen habe.
Die Bernerinnen und Berner werden deshalb vor der Abstimmung nicht erfahren, wie ernst die BKW die betriebliche Sicherheit nimmt (wobei Äusserungen von Verwaltungsratspräsident Urs Gasche im «Bund» von wenig Verständnis für die Kritik der Inspektoren zeugen).
Es sind nicht die einzigen Fakten, die dem Stimmvolk verwehrt bleiben. So muss die BKW erst am 30. Juni dem ENSI darlegen, mit welchen Massnahmen die Sicherheit des AKWs bis zu dessen vorgesehener Abschaltung im Jahr 2019 garantieren will. Die wenigen bisher bekannten Absichten der BKW lassen nicht auf grosse Investitionsfreude schliessen.
Regierung mit BKW-Argumenten
Vollends in der Grauzone bewegen sich die Stimmbürgerinnen und -bürger aber, wenn es um die finanziellen Folgen einer vorzeitigen Abschaltung geht. Die BKW und ein ihr nahestehendes Komitee unter der Ägide des – notabene von der BKW gesponserten – Handels- und Industrievereins Bern malen seit Monaten das Gespenst eines dreistelligen Millionenbetrags an die Wand, welchen der Kanton bei einer Annahme der Initiative der BKW bezahlen müsste. Dass der Kanton als Mehrheitseigner der BKW wohl eine solche Klage mit allen Mitteln verhindern würde (und dies über eine Neubestellung des Verwaltungsrats auch könnte), wird lieber verschwiegen. Dabei dürfte selbst im finanziell schlimmsten Fall eine Schadenersatzklage massiv tiefer ausfallen, wie der «Bund» errechnete.
A propos Schweigen: Das zieht auch die linksgrüne Berner Regierung vor. Sie findet die Volksinitiative laut Abstimmungsbüchlein «überflüssig», übernimmt locker die BKW-Drohung vom dreistelligen Millionenbetrag und weigert sich beharrlich, die Höhe einer allfälligen Schadenersatzklage auch nur annähernd zu untersuchen.