Um die Motivation der Mitarbeiter zu steigern sind viele Möglichkeiten denkbar. Möglich sind hierbei zum Beispiel die persönliche Anerkennung durch die Vorgesetzten, eine Steigerung im Gehalt oder aber auch ein Geschenkgutschein als Sachbezug.
Motivation
Unternehmen möchten gute Mitarbeiter gern an sich binden und diese halten. Grade wenn diese sich zum Beispiel in einer nebenberuflichen Weiterbildung zum Fachwirt, Meister, Industriemeister oder Betriebswirt befinden ist es lohnend, diese Mitarbeiter zu unterstützen und damit zu halten. Wenn die Mitarbeiter die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben werden diese häufig zunächst im bisherigen Unternehmen die sich bietenden Karrierechancen nutzen. Gleiches gilt für Mitarbeiter die einen weiteren Weg zur Arbeit auf sich nehmen müssen. Hier kann die Motivation vielleicht unter der weiten Anfahrt leiden, welche man jeden Tag erneut antritt. Nicht überall ist das Streckennetz des öffentlichen Nahverkehrs so ausgebaut, dass es für den Arbeitsweg genutzt werden kann.
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Beide Fälle, als die Weiterbildung und auch die Entfernung zum Arbeitsplatz, könnten den Mitarbeiter zu einer beruflichen Neuorientierung verleiten. Daher gibt es inzwischen einige Unternehmen, die Ihren Mitarbeitern in diesem Fall entgegen kommen und diese durch Anerkennung oder einem finanziellen Ausgleich motivieren möchten. Eine weitere Möglichkeit ist hierbei ein Sachbezug als Tankgutschein für Arbeitnehmer.
Sachbezug als Tankgutschein
Angesichts der hohen Treibstoffkosten erfreuen sich die Tankgutscheine einer großen Beliebtheit. Ein besonderer Vorteil der Tankgutscheine ist, dass hierauf keine Beiträge für die Steuer und Sozialversicherung abzuführen sind, wenn eine monatliche Freigrenze von 44,–EUR nicht überschritten wird. Nun könnte manch einer auf die Idee kommen, dass es doch einfacher ist den Wert des Gutscheins auszuzahlen oder mit dem Gehalt zu überweisen. Doch das ist leider nicht möglich. Die Steuerfreiheit ist nach dem Gesetz ausdrücklich nur bei Sachbezügen möglich. Würden die 44,–EUR ausgezahlt werden, so würden sie der Steuer und Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Dem Arbeitgeber ist hierbei überlassen ob er einen Tankgutschein, wie zum Beispiel die Aral Supercard, in jedem Monat als regelmäßigen Bestandteil der Vergütung ausgibt oder es als Prämie für das Erreichen eines bestimmten Zieles nutzt. Weiterhin möglich ist auch die Nutzung eines Sachbezugs als individuelles Dankeschön für die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters oder bei einem Jubiläum.
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Bei der Aral Supercard ist hierbei eine unbürokratische Handhabung möglich und die Karten können zudem mit dem Firmenlogo des eigenen Unternehmens versehen werden.