Auch dieser Skandal sagt mehr über den Zustand unserer Gesellschaft aus, als es den Verantwortlichen lieb sein kann. Wie kann jemand, dessen Geburtsdatum der 29.1.1984 ist, als "17jähriger Flüchtling" durchgehen? Wer einen zur Tatzeit 32 Jahre alten Menschen nicht von einen Jugendlichen unterscheiden kann, und das trifft auf sämtliche Beteiligte von A bis Z zu, der ist schlicht und ergreifend mit der ihn übertragenen Tätigkeit restlos überfordert. Ohne Wenn und Aber. Und das ist noch höflich formuliert.
Köpfe müssen rollen.
Nicht nur dem Pflegevater des "unbegleiteten Minderjährigen" Hussein K., ein Kinderarzt (sic!), ist von Rechts wegen die Zulassung als Arzt zu entziehen. Darüber hinaus ist er zu Schadensersatzleistungen zu verpflichten, der Beihilfe zum Mord und aller anderen Straftaten anzuklagen, die er sich zu schulden kommen lassen hat.
Köpfe müssen rollen.
Nicht nur dem Pflegevater des "unbegleiteten Minderjährigen" Hussein K., ein Kinderarzt (sic!), ist von Rechts wegen die Zulassung als Arzt zu entziehen. Darüber hinaus ist er zu Schadensersatzleistungen zu verpflichten, der Beihilfe zum Mord und aller anderen Straftaten anzuklagen, die er sich zu schulden kommen lassen hat.