Das Landgericht Magdeburg hat im Berufungsprozess den verantwortlichen Polizisten nun immerhin zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: Das erste Urteil vom Dezember 2008 vor dem Landgericht Dessau war ein Freispruch gewesen. Das Landgericht Magdeburg geht auch in der jetzigen Urteilsbegründung davon aus, dass der Asylbewerber, an Händen und Füßen gefesselt, seine Matratze im Januar 2005 selbst angezündet habe. Der jetzt verurteilte Polizist schaltete den Feueralarm zweimal aus: Warum wohl, wenn nicht, um sicher zu gehen, dass Oury Jalloh auch wirklich stirbt. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh geht weiterhin davon aus, dass es Mord war.