Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Behördenwillkür gibt es im deutschen Rechtsstaat nicht, weil alle Beamten und Bürokraten nur ihre rechtsstaatlichen Pflichten erfüllen, hierzu gehören allerdings auch die Pfändung von Rollstühlen und hochpreisigen Hunden, sowie deren Versteigerung bei Ebay, damit aus dem Versteigerungserlös u.a. die Hundesteuer kassiert werden kann, die ein querschnittsgelähmter Bürger der Stadt Ahlen schuldete.
Im November 2018 wird eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und drei Kindern von einer Gerichtsvollzieherin besucht, die zwecks Durchführung einer Pfändung zwei Beamte der Stadtverwaltung Ahlen als Verstärkung mitgebracht hat. Sie legt, weil ja schließlich alles seine rechtsstaatliche Ordnung haben muss, zunächst einen Durchsuchungsbeschluss auf den Tisch des Hauses und sieht sich dann mit ihren Vollstreckungsgehilfen in der gesamten Wohnung um, doch außer dem hochwertigen Rollstuhl findet sie nichts, was ihres Erachtens zu Geld gemacht werden könnte. Die Fortbewegungshilfe für den querschnittsgelähmten Familienvater wurde nur deshalb nicht gepfändet, weil der Rollstuhl Eigentum der Berufsgenossenschaft ist.
Doch eine dienstbeflissene Gerichtsvollzieherin gibt nicht so schnell auf, sie entdeckt “Edda”, eine reinrassige Mopsdame und pfändet statt dem Rollstuhl die Hündin, die danach von der Stadtverwaltung Ahlen bei Ebay angeboten wird. Eine Polizistin ersteigert den Hund für 750,00 Euro, doch die Freunde über das neue “Familienmitglied” währt nicht lange, weil die Polizistin nach einer Woche feststellt, dass “Edda” operiert werden muss. Die Operations- und Behandlungskosten beliefen sich auf ca. 1.800,00 Euro und die Polizistin verklagt die Stadt Ahlen nun auf Rückerstattung der Tierarztkosten, weil sie ihres Erachtens hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Hündin von der Stadt Ahlen arglistig getäuscht wurde.
Der Sprecher der Stadt Ahlen, Herr Frank Merschhaus erklärte gegenüber der Presse zwar, dass diese Vorgehensweise bei Vollstreckungen eigentlich unüblich wäre, was die Stadt Ahlen allerdings nicht davon abgehalten hatte, die Hündin bei Ebay zu versteigern. Wenn ich mir nicht ganz sicher wäre, dass es in Deutschland keine Behördenwillkür gibt, würde ich diese Form der Beitreibung von Schulden, die Bürger bei einer Behörde haben, glatt als gnadenlose Behördenwillkür einstufen.
Hund gepfändet und bei Ebay verkauft, zu lesen bei die Glocke