Neben dem Sachsensumpf (hier und hier) haben wir nun also den Bayernsumpf, anders kann man die Vorgänge im Fall Gustl Mollath nicht mehr erklären. Das auch andere Personen sich die Frage nach einem Bayernsumpf stellen, habe ich bei meinen Recherchen gerade heraus gefunden. Thomas Stadler vom Blog Internet-Law hat hierzu einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Besonders lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Seite Fachanalysen auf gustl-for-help.de, auf der auch Rudolf Heindl (Richter i. R.) eine Stellungnahme abgegeben hat. Wenn man sich die verlinkten Seiten angeschaut hat, kann man die Antworten von Beate Merk in dem Interview des ZDF Morgen Magazin nur noch als verlogen bezeichnen.
“Gerichte haben im Fall Gustl Mollath nicht willkürlich, sondern auf Grundlage von Gutachten entschieden”, so Bayerns Justizministerin Beate Merck. Die Politik habe keinen Einfluss auf die Richter.” Diese Aussage steht unter dem Beitrag in der ZDF-Mediathek. Fast schon witzig finde ich hingegen, dass das ZDF noch nicht einmal den Namen der bayerischen Justizministerin richtig schreiben kann
Der Fall Gustl Mollath steht derzeit auf der Hauptseite von WikiMANNia und ist auf Youtube unter dem Video ebenfalls verlinkt.
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