Vodafones Portierungsentgelt für unwirksam erklärt
Vorab hatte die Bundesnetzagentur die „Portierungsentgelte“, die Vodafone den anderen Mobilfunkanbietern für die Mitnahme einer Mobilfunknummer bisher in Rechnung stellt, überprüft und dann für unwirksam erklärt.
Die Behörde ordnete auf Basis eines europäischen Preisvergleichs die Absenkung des Entgelts auf 3,58 Euro zzgl. MWSt an. Die jetzt ermittelte Preisobergrenze habe auch Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkanbieter, ließ die Bundesnetzagentur wissen.
Auch andere Mobilfunkanbieter werden überprüft
„Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein“, betonte die Aufsichtsbehörde. Bisher zahlen viele Kunden um die 25 Euro, wenn sie ihre Nummer zu einem neuen Provider mitnehmen wollen. In selteneren Fällen lockt der neue Provider aber auch mit einem Nummernumzug ohne Kosten für den Endkunden.
Wieviel Geld Vodafone bisher von seinen Wettbewerbern für die Mitnahme einer Rufnummer berechnete, wollte die Bundesnetzagentur unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis nicht angeben. Allerdings betonte die Behörde, sie habe es Vodafone freigestellt, für die Rufnummernmitnahme von den Konkurrenten in Zukunft auch ein niedrigeres Entgelt als 3,58 Euro oder auch gar kein Entgelt zu verlangen.