Am Mittwoch hat die Bundesregierung die Eckpunkte einer Reform des Strafverfahrens beschlossen. Ziel der Novelle ist es unter anderem, den Einbruchsdiebstahl in Wohnungen stärker zu bekämpfen. Dazu soll die Erlaubnis der Ermittler für die Verfolgung mittels Telekommunikations-Überwachung vor allem bei „serienmäßigem“ Vorgehen ausgeweitet werden.
Das beinhaltet auch die Möglichkeit für die Polizei, mit einem Staatstrojaner verschlüsselte Nachrichten mitzulesen, die beispielsweise über verschlüsselnde Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema ausgetauscht werden.
Zu diesem Zweck soll der bereits breit angelegte Straftatenkatalog aus Paragraf 100a Strafprozessordnung (StPO) um den Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung erweitert werden.
Union und SPD entrechten uns scheibchenweise
Vor zwei Jahren verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition schon einen Gesetzentwurf, wonach Strafverfolger in zahlreichen Fällen nicht nur normale Telefonate und Emails, sondern auch verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats offiziell ausspionieren dürfen.
Damit hat der Gesetzgeber unter anderem eine Rechtsgrundlage für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) geschaffen. Diese Lizenz zum Ausspähen will das Bundeskabinett jetzt auch auf Einbrecher ausdehnen, obwohl gegen das Gesetz zum Einsatz von Staatstrojanern für die alltägliche Strafverfolgung insgesamt schon vier Verfassungsbeschwerden laufen – und wir Bürger werden Stück für Stück weiter entrechtet…