Mit Sommerreifen im Winter unterwegs und trotzdem keine Strafe?

Die Autofahrer die auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und somit auch andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet, sollen ab dem Jahr 2011 weder Bußgeld noch Strafpunkte in Flensburg erhalten. Entsprechende Pläne hat laut der Unternehmensberatung “Pilotprojekt” das Bundesverkehrsministerium, das damit auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg reagiert.

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Hier haben die Richter die so genannte “Situative Winterreifenpflicht” in Deutschland als verfassungswidrig angesehen. Jedoch sind Nachbesserungen an der Regelung dringend erforderlich. Was der Minister jedoch noch nicht bestätigt hat ist, dass eine Bestrafung bei Verstoß vorerst ausgesetzt wird. Verkehrsminister Peter Ramsauer wird die Problematik Anfang Oktober auf einer Konferenz mit seinen Länderkollegen besprechen.


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Sieht man sich aber die Lage der Versicherungen an, können diese unabhängig von der Entscheidung, weiterhin den Autofahrer bei einem Unfall auf vereister Fahrbahn eine Teilschuld unterstellen, wenn der Autofahrer nur mit Sommerreifen unterwegs ist. Denn das Gesetz bleibt ja immerhin formal bestehen.


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