Mit Restalkohol zur eigenen Hochzeit???

Seit dem 01.01.2009 dürfen Ehewillige auch in der Bundes Republik Deutschland kirchlich heiraten, ohne vorher standesamtlich verheiratet zu sein. In zwei Jahren habe ich bisher noch kein Paar erlebt, die nur oder erst kirchlich heiraten wollten. Jetzt das erste Paar. Aber auch hier kommt der Wunsch von der praktischen Seite her. Alles ist geplant. Morgens standesamtliche Eheschließung, nachmittags die kirchliche Trauung. Doch die Wunschgaststätte macht einen Strich durch die Rechnung. Sie ist an diesem Tag mit einer anderen Veranstaltung belegt.Was tun? Das Paar kommt auf die Idee, die kirchliche Trauung einen Tag vorzuziehen, denn dann können sie ihr Wunschrestaurant buchen. Die standesamtliche Eheschließung soll wie terminiert am folgenden Morgen sein. Ob das das Standesamt mitmacht? Denn das Paar wird ja nicht nüchtern bleiben auf der Feierlichkeit und es wird bestimmt nicht um 24 Uhr sagen können: "Danke schön für euer Kommen und eure Geschenke, wir müssen jetzt ins Bett, damit wir ausgeschlafen am Standesamt erscheinen können."Das Paar könnte eine böse Überraschung erleben, wenn sie alkoholisiert auf dem Standesamt erscheinen. Ich wies das Paar darauf hin, sie sollen doch vorsichtshalber beim Standesamt nachfragen, ob sie nicht den Termin auch einen Tag vorziehen können. 

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