Die Conselleria de Medi Ambient, Agricultura i Pesca (Regionalministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei) hat zwei Verwaltungsakten im Zusammenhang mit der illegalen Bar in Cala Varques mit der Staatsanwaltschaft der Balearen bearbeitet, um die mögliche Begehung eines Verbrechens des Ungehorsams durch den Eigentümer dieser Anlage zu untersuchen.
Der Beschluss wurde gefasst, nachdem bis zu dreimal festgestellt wurde, dass der Eigentümer der illegalen Anlage sich weigerte, sie gemäß der Entschließung des Ministers für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei vom 17. April, in der vorläufige Sofortmaßnahmen ergriffen wurden, abzubauen.
Diese bestanden aus der Entfernung der Anlagen, der Einstellung der Tätigkeit des Verkaufs von Getränken und Lebensmitteln sowie der Hinterlegung der mit dieser Tätigkeit verbundenen möblierten Waren.
Das Dokument warnte den Verantwortlichen bereits davor, die Installation des Chiringuito ohne die entsprechenden Genehmigungen zu unterlassen, und warnte ihn davor, dass Ungehorsam die entsprechende strafrechtliche oder administrative Verantwortung begründen könnte. Der Beschluss über die Ergreifung von Vorsorgemaßnahmen wurde durch einen neuen Beschluss vom 13. Mai ratifiziert, mit dem ein Sanktionsverfahren in Bezug auf umweltrelevante Räume gegen den Verantwortlichen der Kantine eingeleitet wird, in dem er aufgefordert wird, die Anlagen abzubauen.
Kontrollen zwischen dem 13. und 27. April haben festgestellt wird, dass der Chiringuito nicht demontiert wurde. Drei davon zeigen, dass der Eigentümer ausdrücklich erklärt, dass er sie nicht demontieren wird. Der Beklagte hat mehrfach behauptet, dass das Chiringuito sein Zuhause sei, und deshalb können die Umweltbeauftragten nichts tun, da sie in die Zuständigkeit der Küstenabgrenzung unter dem Ministerium für den ökologischen Übergang fallen.
Aufgrund des hartnäckigen Willens und der Weigerung, die Einrichtungen zu demontieren, hat die Conselleria beschlossen, die beiden offenen Verwaltungsakten an die Staatsanwaltschaft zu übergeben, um die mögliche Begehung eines Verbrechens des Ungehorsams zu untersuchen.
Es sei daran erinnert, dass es als Präzedenzfall für dieselben Tatsachen ein erstes Sanktionsverfahren gegen den Inhaber der Anwaltskammer wegen Verletzung von umweltrelevanten Räumen gibt, das mit Beschluss vom 4. März 2019 abgeschlossen wurde, durch den er für eine Verwaltungsübertretung verantwortlich erklärt wurde, die im Gesetz 5/2005 zur Erhaltung von umweltrelevanten Räumen (LECO) typisiert ist und die aufgrund verschiedener Beschwerdeakte von Bediensteten der Guardia Civil und von Umweltbeauftragten bearbeitet wurde. Mit dem Beschluss wurden eine Geldstrafe von 100.000 € und die Verpflichtung zur Wiederherstellung der natürlichen Umwelt in ihrem ursprünglichen Zustand verhängt.
Ministerium fordert Strafverfolgung des Chiringuito an der Cala Varques9.9 (99.4%) | 766 Bewertung[en]Diese Beiträge zum Thema könnten Sie auch interessieren ...
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