An und für sich ist es ein Skandal, wenn die Taugenichtse der CDU und der SPD jetzt mit “Wohltaten” für Rentner in spe ankündigen, die mehr als 30 Jahre bzw. ihr ganzes Leben unterbrechungsfrei gearbeitet haben.
Die LÜGE besteht darin, dass in Wirklichkeit bereits aufgrund der bestehenden Sozialgesetzgebung (SGB XII) viele Rentner Ansprüche auf GRUNDSICHERUNG zu haben, ohne es zu wissen. Viele Rentner beantragen die stigmatisierte “Stütze” nicht, auch weil sie sich nicht von den Behörden demütigen lassen wollen oder zum Umzug aufgefordert werden, häufig völlig rechtswidrig.
Die neue RENTENLÜGE kann wie folgt nachgewiesen werden:
Bei einer Rente (Beispiel für Einzelhaushalt) von 850 Euro fallen derzeit Mindestbeiträge für die Krankenkasse in Höhe von 154,88 Euro (inkl. Pflegebeitrag) an. Danach verbleiben 695,12 Euro. Davon wären noch die GEZ-Gebühren in Höhe von 17,98 Euro monatlich aufzubringen. Es verbleiben danach nur noch 677,14 Euro.
Der Regelsatz nach SGB II/SGB XII beträgt derzeit 374 Euro. Zuzüglich der anzuerkennenden Warmmiete (Beispiel Mülheim a.d.R.) in Höhe von 400 Euro ergibt sich ein Betrag von 774 Euro. Sofern das Warmwasser über einen Durchlauferhitzer aufbereitet wird, kommen noch 8,60 Euro hinzu. Bei Berücksichtigung der Befreiung von den GEZ-Gebühren in Höhe von monatlich 17,98 Euro stellt sich dann das nach der geltenden Rechtslage (SGB II/SGB XII) unabdingbar zu gewährende “Existenzminimum” auf 800,58 Euro.
Das Zahlenbeispiel (inkl. GEZ-Befreiung) macht deutlich, dass bereits jetzt alle Rentner mit Renten unterhalb von 850 Euro Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, da die Warmmiete bundesweit nicht sehr unterschiedlich sein dürfte.
In dem Beispiel hätte der Rentner bereits jetzt einen Grundsicherungsanspruch in Höhe von 123,44 Euro (800,58 – 677,14) nach SGB XII!!!
Aus dem Rechenbeispiel wird deutlich, mit welchen LÜGEN derzeit CDU und SPD aufwarten. Bereits jetzt haben viele Rentner Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, weil deren Rente noch deutlich unterhalb von 850 Euro liegt. Und da gibt es keine Hürde der Beschäftigungsjahre.
Die vorgeschlagene Mindestrente für eine sehr kleine Gruppe von Rentnern erweist sich als zynische Mogelpackung, daran kann es keinen Zweifel geben.
Es wäre vielmehr zu überlegen, ob nicht angesichts des “unabdingbar zu gewährenden Existenzminimums nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Änderung der “Antragserfordernis” nach § 41 Abs. 1 SGB XII dringend notwendig wäre, damit den Betroffenen das Existenzminimum gewährt wird. Für Renten unterhalb von 950 Euro müsste m.E. von Amtswegen die “Bedürftigkeit” geprüft und festgestellt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich (widerrufbare Schriftform) darauf verzichtet.