Auch für Arbeitnehmer des Friseurhandwerks kommt nun der Anschluss an den gesetzliche Mindestlohn.
Ab dem 1.8.2015 beträgt für Arbeitnehmer des Friseurhandwerks der Mindestlohn in Ost und West € 8,50 brutto pro Zeitstunde. Zuvor regelte der allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifvertrag der Tarifvertragsparteien des Friseurhandwerks noch Mindestlöhne von € 7,50 brutto pro Stunde (Ost mit Berlin) und € 8,00 brutto pro Stunde (West).
Rechtsanwalt Andreas Martin